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   OLG Hamm, 22.06.2010 - I-15 W 308/10   

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https://dejure.org/2010,3141
OLG Hamm, 22.06.2010 - I-15 W 308/10 (https://dejure.org/2010,3141)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.06.2010 - I-15 W 308/10 (https://dejure.org/2010,3141)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - I-15 W 308/10 (https://dejure.org/2010,3141)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1960; BGB § 1961
    Anordnung einer Nachlasspflegschaft auf Antrag des Vermieters zwecks Beendigung und Abwicklung des Wohnraummietverhältnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Einrichtung einer Nachlasspflegschaft zur Beendigung und Abwicklung eines Wohnraummietverhältnisses

  • Wolters Kluwer
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nachlasspflegschaft - Ablehnung der Anordnung - Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1960; BGB § 1961
    Einrichtung einer Nachlasspflegschaft zur Beendigung und Abwicklung eines Wohnraummietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tod des Mieters und unbekannte Erben: Abwicklung des Mietvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tod eines Mieters ohne Erben - Vermieter kann eine Nachlasspflegschaft beantragen, um den Anspruch auf ausstehende Miete geltend zu machen

  • institut-fuer-internationales-erbrecht.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Nachlasspflegschaft durch Vermieter bei Tod des Mieters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1594
  • FGPrax 2011, 29
  • FamRZ 2011, 63
  • Rpfleger 2010, 590
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 03.10.1980 - 1 W 3322/80
    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2010 - 15 W 308/10
    Dies folgt aus der gesetzlichen Regelung des § 1961 BGB, der die Anordnung der Nachlasspflegschaft auf seinen Antrag zwingend vorsieht (KG NJWE-FER 2000, 15; OLGZ 1981, 151; OLG Dresden Rpfleger 2010, 215; ebenso zur Aufhebung einer unter den Voraussetzungen des § 1961 BGB angeordneten Nachlasspflegschaft: Senat Rpfleger 1987, 416; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., § 59, Rdnr. 83).
  • OLG Hamm, 05.01.2010 - 15 W 383/09

    Anordnung der Nachlasspflegschaft bei einem bedürftigen Nachlass

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2010 - 15 W 308/10
    Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 05.01.2010 (FGPrax 2010, 80 = Rpfleger 2010, 268) der überwiegenden Rechtsauffassung angeschlossen, dass die Anordnung der Nachlasspflegschaft bei einem bedürftigen Nachlass nicht davon abhängig gemacht werden kann, dass der antragstellende Gläubiger die Gerichtskosten vorschießt.
  • OLG Dresden, 09.12.2009 - 3 W 1133/09

    Bestellung eines Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2010 - 15 W 308/10
    Dies folgt aus der gesetzlichen Regelung des § 1961 BGB, der die Anordnung der Nachlasspflegschaft auf seinen Antrag zwingend vorsieht (KG NJWE-FER 2000, 15; OLGZ 1981, 151; OLG Dresden Rpfleger 2010, 215; ebenso zur Aufhebung einer unter den Voraussetzungen des § 1961 BGB angeordneten Nachlasspflegschaft: Senat Rpfleger 1987, 416; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., § 59, Rdnr. 83).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 10 W 134/01

    Voraussetzungen der Erhöhungsgebühr bei Mehrheit von Auftraggebern

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2010 - 15 W 308/10
    Es bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung darüber, ob zu den Kosten, die durch die Anordnung der Nachlasspflegschaft entstehen, auch die Vergütung und Auslagen des Nachlasspflegers gehören (so OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 284; OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 227; OLG Dresden, a. a. O.).
  • OLG Frankfurt, 01.12.1992 - 20 W 417/92

    Anfechtung eines Testaments wegen Testierunfähigkeit; Vergütung des

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2010 - 15 W 308/10
    Es bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung darüber, ob zu den Kosten, die durch die Anordnung der Nachlasspflegschaft entstehen, auch die Vergütung und Auslagen des Nachlasspflegers gehören (so OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 284; OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 227; OLG Dresden, a. a. O.).
  • OLG Hamm, 22.01.2008 - 15 W 270/07

    Zu den Voraussetzungen der Anordnung einer Nachlasspflegschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2010 - 15 W 308/10
    Dementsprechend gilt der Erbe bereits dann als unbekannt, wenn die Verhältnisse so weitläufig und/oder unklar sind, dass dem Gläubiger die Beschaffung derjenigen Informationen und Unterlagen, die für den Nachweis der Passivlegitimation notwendig wären, unmöglich oder zumindest unzumutbar ist (Senat FGPrax 2008, 161 = FamRZ 2008, 1636).
  • OLG Hamm, 03.07.1987 - 15 W 182/87

    Beschwerdebefugnis des Nachlaßgläubigers; Pflegschaftsanordnung; Aufhebung der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2010 - 15 W 308/10
    Dies folgt aus der gesetzlichen Regelung des § 1961 BGB, der die Anordnung der Nachlasspflegschaft auf seinen Antrag zwingend vorsieht (KG NJWE-FER 2000, 15; OLGZ 1981, 151; OLG Dresden Rpfleger 2010, 215; ebenso zur Aufhebung einer unter den Voraussetzungen des § 1961 BGB angeordneten Nachlasspflegschaft: Senat Rpfleger 1987, 416; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., § 59, Rdnr. 83).
  • OLG Köln, 10.12.2010 - 2 Wx 198/10

    Voraussetzungen der Bestellung eines Nachlasspflegers auf Antrag eines Gläubigers

    Gegen die Ablehnung eines Antrages auf Anordnung einer Nachlaßpflegschaft steht dem Gläubiger, der diese Anordnung beantragt hatte, gemäß § 59 Abs. 2 FamFG die Beschwerde zu (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1594 mit weit. Nachw.).

    Nach der zwingenden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1594 [1595]; KG NJWE-FER 2000, 15) Regelung des § 1961 BGB hat das Nachlaßgericht in den Fällen des § 1960 Abs. 1 BGB, also auch dann, wenn der Erbe unbekannt oder wenn ungewiß ist, ob er die Erbschaft angenommen hat (§ 1960 Abs. 1 Satz 2 BGB), einen Nachlaßpfleger zu bestellen, wenn die Bestellung von dem Berechtigten zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs beantragt wird, der sich gegen den Nachlaß richtet.

    Wer Erbe des Erblassers geworden ist, ist derzeit unbekannt (vgl. dazu Senat, FamRZ 1989, 485; OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1594 [1595]; Palandt/Edenhofer, BGB, 69. Aufl. 2010, § 1960, Rdn. 6), nachdem mehrere potentielle Erben, darunter der in einem Testament des Erblassers vom 19. Januar 1995 zum Alleinerben eingesetzte Herr E. N., die Erbschaft ausgeschlagen haben.

    Die Auswahl des Nachlaßpflegers obliegt dem Rechtspfleger des Amtsgerichts (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1594 [1595]; Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 1960, Rdn. 9).

  • OLG Braunschweig, 23.10.2019 - 1 W 26/19

    Erbengemeinschaft; Miterbe; unbekannte Erben; Erbausschlagungserklärung;

    Wird die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft abgelehnt, ist beschwerdebefugt, wer ein rechtliches Interesse an der Abänderung des ablehnenden Beschlusses hat, § 59 Abs. 1 FamFG; dies ist insbesondere bei Nachlassgläubigern der Fall, die gemäß § 1961 BGB die Nachlasspflegschaft beantragt haben, § 59 Abs. 2 FamFG (OLG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 2 Wx 198/10 -, ZEV 2011, S. 582 [583]; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 15 W 308/10 -, NJW-RR 2010, S. 1594 [1594 f.] m.w.N.; Beschluss vom 30. Juli 2014 - 10 W 112/14 -, juris, Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 29.09.2014 - 5 W 64/14

    Anordnung einer Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Geltendmachung von Ansprüchen

    Wird der Antrag abgelehnt, so ist der Nachlassgläubiger nach § 58 Abs. 1 , § 59 Abs. 2 FamFG befugt, Beschwerde einzulegen (OLG Hamm FGPrax 2011, 29 ).
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