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   OLG Hamm, 22.12.2010 - I-15 W 512/10, 15 W 512/10   

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https://dejure.org/2010,9865
OLG Hamm, 22.12.2010 - I-15 W 512/10, 15 W 512/10 (https://dejure.org/2010,9865)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.12.2010 - I-15 W 512/10, 15 W 512/10 (https://dejure.org/2010,9865)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - I-15 W 512/10, 15 W 512/10 (https://dejure.org/2010,9865)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Befreiung eines Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB durch einen Gesellschafterbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 181; GmbHG § 10 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an die Befreiung des Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB durch die Gesellschafterversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Gesellschafterbeschluss, Gesellschaftsrecht

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Befreiung eines GmbH-Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB ohne Formulierungszwang möglich

Verfahrensgang

  • AG Münster - HRB 11471
  • OLG Hamm, 22.12.2010 - I-15 W 512/10, 15 W 512/10

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 541
  • NZG 2011, 461
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.1982 - VIII ZR 186/81

    Ersteigerungsauftrag als Auftrag an den Versteigerer, als Vertreter des Käufers

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2010 - 15 W 512/10
    Erforderlich ist aber, dass die Auslegung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles eindeutig und unzweifelhaft ergibt, dass die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt ist (BGH NJW 1983, 1186; 1187; Staudinger/Schilken, BGB, Neub. 2009, § 181, Rdnr. 49 ff.; MünchKomm/Schramm, BGB, 5. Aufl. 2007, § 181, Rdnr. 45, 48 f., jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 11.07.2001 - 2 Wx 13/01

    Neubesstellung des Geschäftsführers; Eröffnung des Insovenzverfahrens - keine

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2010 - 15 W 512/10
    Dem Beteiligten steht ein eigenes Beschwerderecht zu, mit dem er seine Eintragung als Geschäftsführer der betroffenen Gesellschaft entsprechend seiner Anmeldung weiter verfolgen kann, § 59 Abs. 1 FamFG (vgl. BayObLG FGPrax 2000, 40; OLG Köln FGPrax 2001, 214; Keidel/Meyer-Holz, a.a.O., § 59, Rdnr. 86).
  • BayObLG, 10.11.1999 - 3Z BR 253/99

    Zur Überprüfung der landgerichtlichen Auslegung des Beschlusses der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2010 - 15 W 512/10
    Dem Beteiligten steht ein eigenes Beschwerderecht zu, mit dem er seine Eintragung als Geschäftsführer der betroffenen Gesellschaft entsprechend seiner Anmeldung weiter verfolgen kann, § 59 Abs. 1 FamFG (vgl. BayObLG FGPrax 2000, 40; OLG Köln FGPrax 2001, 214; Keidel/Meyer-Holz, a.a.O., § 59, Rdnr. 86).
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