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   OLG Hamm, 23.10.1980 - 15 W 9/80   

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https://dejure.org/1980,1194
OLG Hamm, 23.10.1980 - 15 W 9/80 (https://dejure.org/1980,1194)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.1980 - 15 W 9/80 (https://dejure.org/1980,1194)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 1980 - 15 W 9/80 (https://dejure.org/1980,1194)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2762
  • DNotZ 1981, 755 (Ls.)
  • FamRZ 1981, 498
  • Rpfleger 1981, 110
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 03.10.1979 - 16 Wx 86/79

    Aufhebung einer Adoption; Antrag auf Aufhebung eines Adoptionsvertrages wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.1980 - 15 W 9/80
    Der Ansicht, daß diese Vorschrift, weil sie sich als zu wenig durchdacht und korrekturbedürftig erweise, vom Richter einer sinnvollen Deutung selbst unter Korrektur ihres Wortlauts im Sinne einer "ratio legis perfectae" zu unterziehen sei (so Bosch, a.a.O. S. 665, namentlich in der Hinsicht, daß eine Aufhebung der Adoption aus wichtigem Grunde nach § 1771 S. 1 BGB entgegen dem Gesetzeswortlaut und einer daran orientierten Entscheidung des Bay ObLG - FamRZ 1978, 736 (ebenso neuerdings OLG Köln, NJW 1980, 63) - auch auf einseitigen Antrag der Annehmenden, ohne Antrag des Angenommenen, zulässig sein müsse) vermag sich der Senat ebenfalls nicht anzuschließen.
  • BayObLG, 19.09.1978 - BReg. 1 Z 91/78
    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.1980 - 15 W 9/80
    Im Gegensatz zum Rechtsstandpunkt des Senats hat allerdings das Bayerische Oberste Landesgericht in einer Entscheidung (FamRZ 1978, 944 = Bay ObLGZ 1978, 258) - ohne nähere Begründung - die Ansicht vertreten, § 1771 S. 1 BGB sei auch dann anzuwenden, wenn der Angenommene bei der Vornahme der Adoption minderjährig war, inzwischen aber volljährig geworden ist.
  • BGH, 12.03.2014 - XII ZB 504/12

    Minderjährigenadoption: Aufhebbarkeit des Annahmeverhältnisses nach

    bb) Das Beschwerdegericht hat ferner - ebenfalls im Einklang mit der einhelligen Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm NJW 1981, 2762, 2763; BayObLG …
  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 68/87

    Aufhebung eines Annahmeverhältnisses zu einem volljährigen Kind

    Es entspricht der einhelligen Auffassung in der Rechtsprechung, daß eine Aufhebung nach dieser Bestimmung den Antrag beider an der Kindesannahme Beteiligten erfordert (vgl. außer dem Vorlagebeschluß des Kammergerichts dazu BayObLG FamRZ 1978, 736 mit kritischer Besprechung von Bosch FamRZ 1978, 656; OLG Köln a.a.O. mit Besprechung von Lüderitz NJW 1980, 1087 [OLG Köln 03.10.1979 - 16 Wx 86/79]; OLG Hamm FamRZ 1981, 498 mit Anm. Bosch; OLG Frankfurt FamRZ 1982, 1241 mit Anm. Bosch).
  • OLG Zweibrücken, 19.11.1985 - 3 W 213/85

    Möglichkeit der Aufhebung einer Minderjährigenadoption auf übereinstimmenden

    Eine Aufhebung des Annahmeverhältnisses entsprechend § 1771 S. 1 BGB auf beiderseitigen Antrag aus wichtigem Grunde wäre deswegen mit dem Wesen der Volladoption nicht vereinbar (OLG Hamm FamRZ 1981, 498, 500 f; Senatsbeschluß vom 24. August 1984 - 3 W 51/84 - n.v.; Schlechtriem in Jauernig, BGB 3. Aufl. §§ 1767 bis 1772 Anm. 5 c; BGB-RGRK/Dickescheid, 12. Aufl. § 1759 Rdn. 1 und 6, sowie § 1771 Rdn. 6; Lüderitz in MünchKomm, BGB § 1759 Rdn. 5; Holzhauer in Erman, BGB 7. Aufl. § 1771 Anm. 6; a.A. Diederichsen in Palandt, BGB 44. Aufl.

    Das Oberlandesgericht Hamm (FamRZ 1981, 498, 500) hat auch zutreffend darauf hingewiesen, daß diese Rechtsauffassung nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1978, 258) steht, der zu einer Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof zu der Einholung eines Rechtsentscheids nach § 28 Abs. 2 FGG nötigen würde, denn die von dem Bayerischen Obersten Landesgericht - ohne nähere Begründung - vertretene Rechtsansicht, § 1771 S. 1 BGB sei auch dann anzuwenden, wenn der Angenommene bei der Vornahme der Adoption minderjährig war, inzwischen aber volljährig geworden ist, betrifft einen anders gelagerten Sachverhalt: Dort war die Adoption eines Minderjährigen nach altem Recht erfolgt, wobei die Adoptiveltern gemäß Art. 12 § 2 Abs. 2 und 3 Adoptionsgesetz erklärt hatten, daß die Vorschriften dieses neuen Gesetzes auf das Adoptionsverhältnis nicht angewandt werden sollten (OLG Hamm FamRZ 1981, 498, 500; Senatsbeschluß vom 24. August 1984 - 3 W 51/84 - n.v.).

  • OLG Hamm, 01.06.2011 - 15 Wx 61/11

    Erstreckung der Adoption auf die Abkömmlinge des Angenommenen

    c) Die Beteiligte zu 1) kann sich auch nicht auf Art. 12 § 2 Abs. 2 und 3 AdoptG berufen (auf diese Vorschrift beziehen sich auch die Entscheidungen des Senats 15 W 9/80 - NJW 1981, 2762 und 15 W 107/02 - FamRZ 2002, 1375 -).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.1998 - 18 Wx 1/88

    Weitere Beschwerde des Angenommenen gegen die Aufhebung des Annahmeverhältnisses;

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  • OLG Zweibrücken, 20.01.1997 - 3 W 173/96

    Aufhebung einer Minderjährigenadoption nach Eintritt der Volljährigkeit ;

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  • OLG Frankfurt, 30.09.1982 - 20 W 397/82

    Aufhebung der Adoption aus wichtigem Grund nach § 1771 BGB; Frist für den

    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß zu der Aufhebung der Adoption aus wichtigem Grunde nach § 1771 S. 1 BGB ein (hier nicht vorliegender) beiderseitiger Antrag erforderlich ist (vgl. BayObLG FamRZ 1978, 736; OLG Köln NJW 1980, 63; OLG Hamm FamRZ 1981, 498; MünchKomm/Lüderitz, BGB § 1771 Rdn. 2; Keidel/Kuntze/Winkler, FG 11. Aufl. § 56 f FGG Rdn. 9; Roth-Stielow, Adoptionsgesetz § 1771 BGB Rdn. 1, 4; a.M. Palandt/Diederichsen, BGB 41. Aufl. § 1771 Anm. 1; vgl. auch Bosch, FamRZ 1978, 656).
  • OLG Stuttgart, 22.03.1988 - 8 W 232/87

    Adoption eines Minderjährigen; Natürliche Verwandtschaft; Leibliche Eltern;

    § 1771 Satz 1 BGB ist auf die Adoption eines Minderjährigen nach dessen Volljährigkeit nicht entsprechend anzuwenden, die Adoption kann also nicht mehr aus wichtigem Grund aufgehoben werden (OLG Hamm, NJW 1981, 2762 [hier: I (167) 267 b-c]..; OLG Zweibrücken, FamRZ 1986, 1149 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 300..).
  • KG, 06.02.1987 - 1 W 5646/85
    Der Senat hat zu dieser Rechtsfrage in seinem Beschluß vom 30. Januar 1987 (1 W 364/86 - NJW-RR 1987, 776) folgendes ausgeführt: " Während die obergerichtliche Rechtsprechung einhellig einen beiderseitigen Aufhebungsantrag für erforderlich hält (BayObLG FamRZ 1978, 736; OLG Köln NJW 1980, 63; OLG Hamm NJW 1981, 2762 = FamRZ 1981, 498 mit kritischer Anm. Bosch; OLG Frankfurt FamRZ 1982, 1241), sind die Auffassungen in dem Schrifttum geteilt.
  • KG, 30.01.1987 - 1 W 364/86
    Während die obergerichtliche Rechtsprechung einhellig einen beiderseitigen Aufhebungsantrag für erforderlich hält (BayObLG FamRZ 1978, 736; OLG Köln NJW 1980, 63; OLG Hamm NJW 1981, 2762 = FamRZ 1981, 498 mit krit. Anm. Bosch; OLG Frankfurt FamRZ 1982, 1241), sind die Auffassungen im Schrifttum geteilt.
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