Rechtsprechung
| OLG Hamm, 24.08.2010 - III-3 RBs 223/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- burhoff.de
Verfahrensrüge, Richtervorbehalt, Verletzung, Anforderungen, Begründung
- burhoff.de
§§ 81 a Abs. 2, 344 Abs. 2 S. 2 StPO; § 79 Abs. 3 OWiG
Richtervorbehalt, Verfahrensrüge, Widerspruch, Anforderungen - openjur.de
Richterlicher Eildienst, Nachtzeit, praktischer Bedarf, Angriffsziel des Widerspruchs
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO § 81 a Abs. 2, § 344 Abs. 2 S. 2; OWiG § 79 Abs. 3
Richterlicher Eildienst, Nachtzeit, praktischer Bedarf, Angriffsziel des Widerspruchs - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an eine die Verletzung des § 81a Abs. 2 StPO geltend machende Verfahrensrüge
Kurzfassungen/Presse (2)
- JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)
Angriffsrichtung muss erkennbar sein
- lto.de (Kurzinformation)
Begründung der Verfahrensrüge der Verletzung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutprobe muss Angriffsrichtung erkennen lassen
Verfahrensgang
- AG Herford - 11 OWi 24 Js 2065/09
- OLG Hamm, 24.08.2010 - III-3 RBs 223/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 468
- NZV 2011, 212
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 26.08.2011 - 1 RBs 201/11
Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot
Der Beschwerdeführer hat auch im Einzelnen substantiiert vorgetragen, dass er in der Hauptverhandlung rechtzeitig ( "unmittelbar nach der Feststellung, dass der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid vom 08.07.2010 rechtzeitig Einspruch erhoben hat"), einer Verwertung der Blutprobe widersprochen hat ( Zu dem Erfordernis eines Widerspruchs bis spätestens zu dem in § 257 StPO bestimmten Zeitpunkt und einen entsprechenden Beschwerdevorbringen vgl. ausführlich OLG Hamm, NJW 2011, 468 m. w. Nachweisen).
Sie betreiben juristische Internetseiten?