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   OLG Hamm, 25.05.2010 - II-6 UF 29/10   

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https://dejure.org/2010,18307
OLG Hamm, 25.05.2010 - II-6 UF 29/10 (https://dejure.org/2010,18307)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.05.2010 - II-6 UF 29/10 (https://dejure.org/2010,18307)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Mai 2010 - II-6 UF 29/10 (https://dejure.org/2010,18307)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der elterlichen Sorge hinsichtlich der Kindesmutter aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls durch die beabsichtigte Herausnahme des Kindes aus einer Pflegefamilie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666; BGB § 1666a
    Entziehung der elterlichen Sorge hinsichtlich der Kindesmutter, da diese durch die beabsichtigte Herausnahme des Kindes aus einer Pflegefamilie das Kindeswohl gefährdet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1747
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2010 - 6 UF 29/10
    Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der verfassungsrechtlich geschützten Rechte ist jedoch zu berücksichtigen, dass im Bereich des Artikels 6 Absatz 2 des Grundgesetzes das Wohl des Kindes immer das entscheidende Kriterium bildet, so dass dieses bei Interessenkonflikten zwischen dem Kind und seinen Eltern letztlich bestimmend sein muss (BVerfGE 75, 201 und BVerfG Beschluss vom 31.3.2010 - 1 BvR 2910/09).

    Dies trifft jedoch nicht immer zu, insbesondere dann nicht, wenn ein Kind in einer Pflegefamilie aufwächst (vgl. BVerfGE 75, 201).

    Die Unsicherheiten bei der Prognose sowie der Umstand, dass die Trennung von seinen unmittelbaren Bezugspersonen für das Kind regelmäßig eine erhebliche psychische Belastung bedeutet (vgl. BVerfGE 75, 201), dürfen allerdings nicht dazu führen, dass bei Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie die Wiederzusammenführung von Kind und Eltern schon immer dann ausgeschlossen ist, wenn das Kind seine "sozialen" Eltern gefunden hat.

  • BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09

    Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2010 - 6 UF 29/10
    Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der verfassungsrechtlich geschützten Rechte ist jedoch zu berücksichtigen, dass im Bereich des Artikels 6 Absatz 2 des Grundgesetzes das Wohl des Kindes immer das entscheidende Kriterium bildet, so dass dieses bei Interessenkonflikten zwischen dem Kind und seinen Eltern letztlich bestimmend sein muss (BVerfGE 75, 201 und BVerfG Beschluss vom 31.3.2010 - 1 BvR 2910/09).

    Ein solches Risiko ist für das Kind nicht hinnehmbar (BVerfG Beschluss vom 31.3.2010 - 1 BvR 2910/09 - zur Frage einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2010 - 6 UF 29/10
    In diesem Falle gebietet es das Kindeswohl, die neuen gewachsenen Bindungen des Kindes zu seinen Pflegepersonen zu berücksichtigen und das Kind aus seiner Pflegefamilie nur herauszunehmen, wenn die körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen des Kindes als Folge der Trennung von seinen bisherigen Bezugspersonen unter Berücksichtigung der Grundrechtsposition des Kindes noch hinnehmbar sind (vgl. BVerfGE 79, 51).
  • BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 2 und 3 und GG Art 103 durch Entzug der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2010 - 6 UF 29/10
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, inwieweit eine Erziehungsfähigkeit der leiblichen Eltern auch ihre Eignung umfasst, die negativen Folgen einer eventuellen Traumatisierung des Kindes durch den Wechsel der Bezugspersonen möglichst gering zu halten (BVerfG FamRZ 2000, 1489).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2010 - 6 UF 29/10
    Das Kind ist ein Wesen mit eigener Menschenwürde und eigenem Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit aus Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (BVerfGE 24, 119).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2010 - 6 UF 29/10
    Die Erziehung und Betreuung eines minderjährigen Kindes durch Mutter und Vater innerhalb einer harmonischen Gemeinschaft gewährleistet dabei am ehesten, dass dieses Ziel erreicht wird (vgl. BVerfGE 56, 363).
  • OLG Hamm, 12.08.2013 - 6 UF 100/13

    Anordnung und gerichtliche Ausgestaltung einer Umgangspflegschaft

    Mit Beschluss vom 25.5.2010 entzog der Senat der Beteiligten zu 1) die elterliche Sorge für M insgesamt und bestellte den Beteiligten zu 3) zum Vormund (6 UF 29/10).
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