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   OLG Hamm, 25.08.2005 - 6 WF 297/05   

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https://dejure.org/2005,4516
OLG Hamm, 25.08.2005 - 6 WF 297/05 (https://dejure.org/2005,4516)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.08.2005 - 6 WF 297/05 (https://dejure.org/2005,4516)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. August 2005 - 6 WF 297/05 (https://dejure.org/2005,4516)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens; Kinder als Partei in einem Sorgerechtsverfahren; Möglichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers; Verstoß der Eltern gegen die elterliche Sorge; Umfang der elterlichen Sorge im Fall des Verstoßes gegen die ...

  • Judicialis

    FGG § 33 Abs. 2; ; FGG § 50; ; ZPO §§ 620a ff; ; ZPO § 620 c; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 g; ; ZPO § 621 g Satz 1; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666a; ; AschulO NW § 11 Abs. 1 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung, wenn die Eltern schulpflichtiger Kinder diese aus religiösen Gründen daran hindern, die staatliche Schule zu besuchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulpflichtverletzung - Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Beschwerderecht bei Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur Entziehung von Teilen der elterlichen Sorge bei einem Verstoß gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schulpflicht geht vor! - Eltern lehnen aus religiösen Gründen die Teilnahme ihrer Kinder am Schulunterricht ab

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 237
  • FamRZ 2006, 358
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 6 WF 297/05
    Hierzu gehört auch das Recht der Erziehung der Kinder in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht (vgl. BVerfGE 41, 29 (44) = NJW 1976, 947).

    Auch Art. 4 I und II GG vermittelt den Eltern das Recht, ihren Kindern die von ihnen für richtig gehaltene religiöse oder weltanschauliche Überzeugung nahezubringen (vgl. BVerfGE 41, 29 (47) = NJW 1976, 947).

    Der Erziehungsauftrag des Staates ist eigenständig und dem Erziehungsrecht der Eltern gleichgeordnet; weder dem Elternrecht noch dem Erziehungsauftrag des Staates kommt ein absoluter Vorrang zu (vgl. BVerfGE 41, 29 (44) = NJW 1976, 947; BVerfGE 52, 223 (236) = NJW 1980, 575).

    Diese Verpflichtung stellt bei strikter Beachtung nicht nur sicher, dass unzumutbare Glaubens- und Gewissenskonflikte nicht entstehen (vgl. BVerfGE 41, 29 [51f.] = NJW 1976, 947) und eine Indoktrinierung der Schüler auch auf dem Gebiet der Sexualerziehung unterbleibt (vgl. BVerfGE 47, 46 [75ff.] = NJW 1978, 807).

    Die dadurch hervorgerufenen Spannungen sind - wie bereits auch vom Verfassungsgericht erläutert - unter Berücksichtigung des grundgesetzlichen Gebots der Toleranz nach dem Prinzip der Konkordanz zu einem möglichst schonenden Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfGE 41, 29 (51) = NJW 1976, 947).

    Der Pfleger wird jedoch gehalten sein, die hier eintretenden Spannungen unter Berücksichtigung des grundgesetzlichen Gebots der Toleranz nach dem Prinzip der Konkordanz zu einem möglichst schonenden Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfGE 41, 29 (51) = NJW 1976, 947).

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 6 WF 297/05
    Art. 6 II 1 GG gewährt den Eltern das Recht, die Pflege und Erziehung ihrer Kinder nach ihren eigenen Vorstellungen frei und - vorbehaltlich des Art. 7 GG - mit Vorrang vor anderen Erziehungsträgern zu gestalten (vgl. BVerfGE 52, 223 (235) = NJW 1980, 575).

    Der Erziehungsauftrag des Staates ist eigenständig und dem Erziehungsrecht der Eltern gleichgeordnet; weder dem Elternrecht noch dem Erziehungsauftrag des Staates kommt ein absoluter Vorrang zu (vgl. BVerfGE 41, 29 (44) = NJW 1976, 947; BVerfGE 52, 223 (236) = NJW 1980, 575).

  • BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03

    Keine Verletzung grundgesetzlicher Gewährleistungen durch Ablehnung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 6 WF 297/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat zum Spannungsverhältnis der betroffenen Grundrechte der Beteiligten zu 1) und 2) und der betroffenen Kinder und zur Wertigkeit des staatlichen Erziehungsauftrags aus Art. 7 Abs. 1 GG in seinem Nichtzulassungsbeschluss vom 29.04.2003 (BVerfG NVwZ 2003, 1113) u.a. ausgeführt: "Die Pflicht zum Besuch der staatlichen Grundschule dient dem legitimen Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags und ist zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich.
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 6 WF 297/05
    Diese Verpflichtung stellt bei strikter Beachtung nicht nur sicher, dass unzumutbare Glaubens- und Gewissenskonflikte nicht entstehen (vgl. BVerfGE 41, 29 [51f.] = NJW 1976, 947) und eine Indoktrinierung der Schüler auch auf dem Gebiet der Sexualerziehung unterbleibt (vgl. BVerfGE 47, 46 [75ff.] = NJW 1978, 807).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.1991 - 19 A 1706/90

    Schulpflicht; Befreiung; Besonderer Ausnahmefall; Verfassungskonforme Auslegung;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 6 WF 297/05
    Das kann im Einzelfall und in besonderen Ausnahmesituationen eine "partielle Entpflichtung" von der Schulbesuchspflicht im Wege der Erteilung einer beantragten Befreiung gem. § 11 Abs. 1 S:1 AschulO NW notwendig werden lassen, wenn nämlich ein "besonderer Ausnahmefall" deshalb anzunehmen ist, weil die Durchsetzung der Teilnahmepflicht an einem bestimmten Fach oder einer bestimmten schulischen Veranstaltung eine grundrechtlich geschützte Position des Kindes und/oder seiner Eltern verletzen würde und aus diesem Grunde der in Art. 7 I GG normierte staatliche Erziehungsauftrag hinter das Elternrecht (Art. 6 II 1 GG) und das dieses Recht hier besonders prägende Recht der Glaubens- und Religionsausübungsfreiheit (Art. 4 I und II GG) zurücktreten müsste ( so OVG Münster NVwZ 1992, 77).
  • OLG Frankfurt, 18.03.2011 - 2 Ss 413/10

    Hessisches Schulgesetz: Schulpflicht

    Bei der Bestimmung der angemessenen Rechtsfolge kann daher auch Berücksichtigung finden, inwieweit im Vorfeld mildere, zielorientiertere und/oder flankierende Maßnahmen zur Sicherstellung der Teilnahme am Schulunterricht wie z.B. die zwangsweise Zuführung (§ 68 HSchG), die Möglichkeit der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, des teilweisen Sorgerechtsentzugs und der Anordnung der Pflegschaft (vgl. BGH, Beschluß vom 11.9. 2007 - XII ZB 41/07; OLG Hamm, Beschluß vom 25.8. 2005 - 6 WF 297/05 = NJW 2006, 237) versucht worden sind und mit welchem Ergebnis.
  • OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 53/06

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Eltern und des Rechts zur

    Soweit die Kinder selbst Beschwerde eingelegt hatten, wurde diese mangels eigenen Beschwerderechts als unzulässig verworfen (vgl. im Einzelnen Bl. 308 ff. d. A., veröffentlicht in NJW 2006, 237 ff.).
  • OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 51/06

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Regelung von

    Soweit die Kinder selbst Beschwerde eingelegt hatten, wurde diese mangels eigenen Beschwerderechts als unzulässig verworfen (vgl. im Einzelnen Bl. 306 ff. d. A., Parallelentscheidung veröffentlicht in NJW 2006, 237 ff.).
  • OLG Nürnberg, 15.09.2015 - 9 UF 542/15

    Verkehrte Welt oder Missbrauch der elterlichen Sorge - Weigerung der Eltern ein

    Nach herrschender Rechtsprechung bestehen gegen die Schulpflicht keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (BGH a. a. O.; BayObLGZ 1983, 132 ff.; OLG Hamm NJW 2006, 237 ff.; OLG Köln FamRZ 2013, 1230 ff.; OLG Brandenburg NJW 2006, 235 ff.).
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