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   OLG Hamm, 26.01.2010 - I-15 W 361/09, 15 W 361/09   

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https://dejure.org/2010,2605
OLG Hamm, 26.01.2010 - I-15 W 361/09, 15 W 361/09 (https://dejure.org/2010,2605)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.01.2010 - I-15 W 361/09, 15 W 361/09 (https://dejure.org/2010,2605)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - I-15 W 361/09, 15 W 361/09 (https://dejure.org/2010,2605)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB §§ 12, 107; HRV § 17; FamFG §§ 24, 38 Abs. 1, 42 Abs. 3, 58, 59
    Handelsregisterverfahren: Gegen Ablehnung einer Berichtigung der Firma der Komplementär-GmbH ist Beschwerde möglich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Berichtigung einer Firma durch das Handelsregister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Berichtigung einer Firma durch das Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Essen - 89 HRA 9228
  • OLG Hamm, 26.01.2010 - I-15 W 361/09, 15 W 361/09

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2220 (Ls.)
  • DNotZ 2010, 555
  • FGPrax 2010, 143
  • NZG 2010, 631
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 30.09.2014 - 20 W 241/13

    Handelsregister: Anwendung von § 17 I 1 HRV auf nachträgliche tatsächliche

    Im Falle einer - offengelassenen - Anwendung hat das Registergericht nach Ansicht des Senats jedoch ein Ermessen, ob es die entsprechende "Berichtigung" vornimmt (in Abgrenzung zu OLG Hamm, Beschluss vom 26.01.2010, Az. I-15 W 361/09).

    Mit Schriftsatz vom 01.07.2013 (Bl. 184 f. der Registerakte) hat der Verfahrensbevollmächtigte der Gesellschaft um Änderung dieser Auffassung gebeten und insoweit aus einem Beschluss des OLG Celle vom 18.09.2012, Az. 9 W 124/12 zitiert und darauf hingewiesen, dass sich das OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 06.01.2010, Az. 15 W 361/09, inhaltlich gleichartig geäußert habe.

    Somit kann nach Ansicht des Senats vorliegend die für "Anmeldungen" geltende Form des § 12 Absatz 1 Satz 1 HGB zwar eingehalten werden, muss es jedoch nicht zwingend (im Ergebnis wohl auch Langhein, a.a.O. und Müther in Schmidt-Kessel/Leutner/Müther, Handelsregisterrecht, 2010, § 14, Rn. 8, allerdings mit dem Begründungsschwerpunkt wohl auf einer "Berichtigung" dieser Eintragungen von Amts wegen; OLG Hamm, Beschluss vom 26.01.2010, Az. I-15 W 361/09, zitiert nach juris, allerdings im Hinblick auf die von ihm vertretene Auffassung des Vorliegens eines registerrechtlichen Amtsverfahrens, s.u.; a.A. Krafka/Kühn, Registerrecht, 9. Aufl., 2013, Rn. 182, der von einer anmeldepflichtigen Tatsache ausgeht).

  • OLG Frankfurt, 31.03.2015 - 5 UF 272/14

    Beschwerderecht bei Abänderung von Umgangsentscheidung

    Wird jedoch durch die Verweigerung von Amts wegen zu treffender Maßnahmen in subjektive Rechte des Anregenden eingegriffen, kommt die Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung in Betracht (vgl. Brinkmann in Schulte-Bunert/Weinreich § 24 FamFG, Rdnr. 6; OLG Hamm FGPrax 2010, 143).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - L 22 R 878/11

    Jahresendprämie

    Sind die Wirkungen der Eintragung endgültig eingetreten, können diese Wirkungen nicht mehr rückgängig gemacht werden, weil sich der gute Glaube an den Registerinhalt auf die eingetragene Rechtstatsache bezieht (vgl. Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 04. Februar 2004 - 2 Wx 36/03, zitiert nach juris; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 26. Januar 2010 - I -15 W 361/09, 15 W 361/09, zitiert nach juris).
  • KG, 04.12.2018 - 22 W 43/18

    Handelsregistersache: Zulässigkeit der Beschwerde von GmbH-Gesellschaftern gegen

    Die Beschwerdeberechtigung stellt eine selbständige, von Amts wegen § 68 Abs. 2 S. 1 FamFG zu prüfende Voraussetzung des Rechtsmittels dar; nur wenn sie gegeben ist, ist das Beschwerdegericht zur Sachprüfung befugt (OLG Hamm, Beschluss vom 26.01.2010, 15 W 361/09, juris Rn. 15; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 59 Rn 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2011 - L 22 R 543/09

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVtI); GmbH; Eintragung

    Sind die Wirkungen der Eintragung endgültig eingetreten, können diese Wirkungen nicht mehr rückgängig gemacht werden, weil sich der gute Glaube an den Registerinhalt auf die eingetragene Rechtstatsache bezieht (vgl. Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 04. Februar 2004 - 2 Wx 36/03, zitiert nach juris; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 26. Januar 2010 - I -15 W 361/09, 15 W 361/09, zitiert nach juris).
  • KG, 03.12.2018 - 22 W 43/18

    Zulässigkeit der Beschwerde eines GmbH-Gesellschafters in Registerangelegenheiten

    Die Beschwerdeberechtigung stellt eine selbständige, von Amts wegen § 68 Abs. 2 S. 1 FamFG zu prüfende Voraussetzung des Rechtsmittels dar; nur wenn sie gegeben ist, ist das Beschwerdegericht zur Sachprüfung befugt (OLG Hamm, Beschluss vom 26.01.2010, 15 W 361/09, juris Rn. 15; Keidel/Meyer-Holz, FamFG , 19. Aufl. 2017, § 59 Rn 2).
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