Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    OBG NW § 24; PolG NW § 42 Abs. 1; GG Art. 13 Abs. 2; GG Art. 13 Abs. 7; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; FGG § 12
    D (A), Hausdurchsuchung, Duchsuchungsanordnung, Ausländerbehörde, Unerlaubter Aufenthalt, Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Abschiebungsvereitelung, Richtervorbehalt, Sachaufklärungspflicht, Verhältnismäßigkeit, Weitere Beschwerde, Zulässigkeit, Rechtsschutzinteresse, Feststellungsinteresse

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsuchung einer Wohnung zur Durchsetzung der Abschiebung eines Ausländers

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Abschiebung

Verfahrensgang

  • AG Marl, 29.11.2002 - 4 XIV 43/02
  • AG Marl, 29.11.2002 - 4 XIV 44/02
  • AG Marl, 29.11.2002 - 4 XIV 45/02
  • LG Essen, 11.07.2003 - 7 T 723/02
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03

Zeitschriftenfundstellen

  • FGPrax 2004, 306



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Wird zitiert von ... (6)  

  • OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 181/06  

    Abschiebungsverfahren: Zulässigkeit der Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kann es dabei nur auf den Sachverhalt ankommen, der für den Amtsrichter zum Zeitpunkt seiner Entscheidung - gegebenenfalls nach Durchführung der möglichen und nach § 12 FGG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war ( vgl. BVerfG NJW 2003, 1513; OLG Hamm Beschluss vom 27. Mai 2004 - 15 W 307/03- dok. bei Juris).
  • OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 135/07  

    örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde in NRW zur Anordnung von

    Auch der Senat hat sich dieser Sichtweise in anderem rechtlichen Zusammenhang bereits angeschlossen (Senat FGPrax 2004, 306; im Erg. ebenso OLG Köln NJW 2005, 3361f).
  • OLG Karlsruhe, 25.03.2010 - 14 Wx 9/10  

    Wohnungseigentum - Zulässigkeit einer Wohnungsdurchsuchung bei Lärmverursacher

    Der Umstand, daß sich die Durchsuchungsanordnung infolge Durchführung der Maßnahme in der Hauptsache erledigt hat, steht der Zulässigkeit nicht entgegen, da der Beteiligte 2 nach § 62 Abs. 1 und 2 Nr. 1 FamFG ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme hat (vgl OLG Hamm OLGR 2005, 22).
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  • OLG Hamm, 10.08.2010 - 15 W 86/10  

    Voraussetzungen einer präventiven richterlichen Durchsuchungsanordnung zur

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (Senat FGPrax 2004, 306 f.; FGPrax 2008, 90 f.; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 42).
  • OLG Hamm, 13.04.2012 - 15 W 131/12  

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen

    Festzuhalten ist zunächst, dass der Richtervorbehalt des § 42 Abs. 1 S. 1 PolG NRW nur für Durchsuchungen , d.h. für das ziel- und zweckgerichtete Suchen nach betroffenen Personen oder Sachen (vgl. Senat FGPrax 2004, 306 f.; Tegtmeyer/Vahle, PolG NRW, 10. Aufl., § 41, Rn. 4), nicht aber schon für das bloße Betreten der Wohnung gilt (Senat a.a.O.).
  • VG Freiburg, 02.03.2007 - 2 K 633/07  

    Auffinden eines Ausländers; Wohnungsdurchsuchung; Verhältnismäßigkeit

    Es ist daher regelmäßig erforderlich, dass die Vollstreckungsmaßnahme bereits einmal daran gescheitert ist, dass sich der vorzuführende Ausländer so in der Wohnung verborgen gehalten hat, dass er nur durch eine Durchsuchung hätte gefunden werden können, oder aufgrund anderer Umstände konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die geplante Ingewahrsamnahme hieran scheitern könnte (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 27.5.2004 - 15 W 307/03 - JURIS m. w. N.).
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