Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.09.2010 - III-3 Ws 393/10   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • burhoff.de

    Führungsaufsicht, Weisung, Bestimmtheit

  • burhoff.de

    §§ 68f, 68b StGB
    Führungsaufsicht, Weisung, Bestimmtheit

  • openjur.de

    Führungsaufsicht Weisung Richtervorbehalt Genehmigungsvorbehalt Bestimmungsgebot Drogenszene

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Kurzfassungen/Presse (3)

  • JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)

    Zu unbestimmte Weisungen

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Führungsaufsicht und Weisungserteilung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Weisungen zu Rücksprache mit Bewährungshelfer bei Umzug oder Arbeitsstellenwechsel sowie Fernhalten von der Drogenszene sind zu unbestimmt

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 100 StVK 1113/10
  • OLG Hamm, 28.09.2010 - III-3 Ws 393/10

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 141



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12  

    Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen

    Gesetzeswidrig und damit unzulässig wäre allein eine auf § 68 b Abs. 1 StGB gestützte Weisung, aufgrund derer der Wechsel von Arbeitsplatz oder Wohnung letztlich von der Zustimmung des Bewährungshelfers abhängig gemacht würde (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 Ws 389/08, zit. nach juris; vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010 - III-2 Ws 266/10; anders aber Senatsbeschluss vom 21. August 2003 - 2 Ws 252/03 zit. nach burhoff.de; 3. Strafsenat, Beschluss vom 28. September 2010 - III-3 Ws 393/10; Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 3 Ws 485/09 = RuP 2010, 98 f.).

    Eine Übertragung dieser Befugnis auf Dritte, insbesondere den Bewährungshelfer, ist nicht nur gesetzlich nicht vorgesehen, sondern dürfte angesichts der Erheblichkeit eines denkbaren Eingriffs in das verfassungsmäßig verbürgte Freiheitsgrundrecht des Verurteilten mit dem Richtervorbehalt nicht in Einklang stehen und sich somit als verfassungswidrig erweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010 - III-2 Ws 266/10 im Anschluss an den 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 3 Ws 485/09, zit. nach juris; Beschluss vom 11. März 2010 - 3 Ws 100/10; Beschluss vom 28. September 2010 - 3 Ws 393/10).

  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Ws 190/12  

    Elektronische Fußfessel, Zulässigkeit, Führungsaufsicht, Weisung

    Gesetzeswidrig und damit unzulässig wäre allein eine auf § 68 b Abs. 1 StGB gestützte Weisung, aufgrund derer der Wechsel von Arbeitsplatz oder Wohnung letztlich von der Zustimmung des Bewährungshelfers abhängig gemacht würde (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 Ws 389/08, zit. nach juris; vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010 - III-2 Ws 266/10; anders aber Senatsbeschluss vom 21. August 2003 - 2 Ws 252/03 zit. nach burhoff.de; 3. Strafsenat, Beschluss vom 28. September 2010 - III-3 Ws 393/10; Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 3 Ws 485/09 = RuP 2010, 98 f.).

    Eine Übertragung dieser Befugnis auf Dritte, insbesondere den Bewährungshelfer, ist nicht nur gesetzlich nicht vorgesehen, sondern dürfte angesichts der Erheblichkeit eines denkbaren Eingriffs in das verfassungsmäßig verbürgte Freiheitsgrundrecht des Verurteilten mit dem Richtervorbehalt nicht in Einklang stehen und sich somit als verfassungswidrig erweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010 - III-2 Ws 266/10 im Anschluss an den 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 3 Ws 485/09, zit. nach juris; Beschluss vom 11. März 2010 - 3 Ws 100/10; Beschluss vom 28. September 2010 - 3 Ws 393/10).

  • OLG Koblenz, 23.03.2011 - 1 Ws 161/11  
    Weder § 68b Abs. 1 StGB noch Abs. 2 dieser Bestimmung gestatten eine Übertragung der Weisungsbefugnis auf Dritte (OLG München NStZ 2011, 94; OLG Hamm, Beschluss 3 Ws 393/10 vom 28.09.2010, in juris m.w.N.).
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