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   OLG Hamm, 29.03.2012 - I-10 W 14/12   

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https://dejure.org/2012,17886
OLG Hamm, 29.03.2012 - I-10 W 14/12 (https://dejure.org/2012,17886)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.03.2012 - I-10 W 14/12 (https://dejure.org/2012,17886)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. März 2012 - I-10 W 14/12 (https://dejure.org/2012,17886)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer durch privatschriftlichen Antrag formulierten negativen Hoferklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HöfeVfO § 4 Abs. 2
    Wirksamkeit einer negativen Hoferklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Negative Hoferklärung kann auch durch privatschriftlichen Antrag erfolgen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 10.02.2009 - 23 Wlw 12/08

    Voraussetzungen der Hofeigenschaft einer Besitzung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2012 - 10 W 14/12
    Die Annahme, dass § 4 Abs. 2 HöfeVfO nicht zur Nichtigkeit der Erklärung führt, steht auch nicht im Widerspruch zu der im Gesetz nicht vorgesehenen, jedoch in der Rechtsprechung einhellig anerkannten sog. vorsorglichen negativen Hoferklärung (vgl. zu dieser OLG Köln FGPrax 2009, 205 - juris Rn. 12 f., Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, § 1 HöfeO Rn. 56, Wöhrmann Das Landwirtschaftserbrecht, § 1 HöfeO Rn. 118), denn nach der Rechtsprechung des OLG Köln ist auch bei Fehlen eines Hofvermerks im Falle einer negativen Hoferklärung ein Vermerk in das Grundbuch aufzunehmen (OLG Köln FGPrax 2009, 205 - juris Rn. 13 f.).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2024 - 20 WLw 1/22

    Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Eine etwaige Nichtabhilfeentscheidung hätte durch einen den Verfahrensbeteiligten mitzuteilenden Beschluss und unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter erfolgen müssen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 03.07.2023, 20 WLw 1/23, und vom 23.05.2016, 20 WLw 5/15; OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.2012, I-10 W 14/12, je zitiert nach juris; Sternal, FamFG, 21. Aufl., § 69 Rz. 17).

    Der Senat ist grundsätzlich auch ohne hinreichendes Abhilfeverfahren des Erstgerichts zur Entscheidung in der Sache befugt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 03.07.2023 und vom 23.05.2016, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.2012, a.a.O.; Sternal, a.a.O., § 69 Rz. 43).

  • OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 20 WLw 1/23

    Eigenschaft als Landwirt

    Hierfür hätte es der Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter bedurft (vgl. Beschluss des Senats vom 23.05.2016, 20 WLw 5/15;OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.2012, I-10 W 14/12, je zitiert nach juris; Sternal, FamFG, 21. Aufl., § 69 Rz. 17).

    Der Senat ist grundsätzlich auch ohne hinreichendes Abhilfeverfahren des Erstgerichts zur Entscheidung in der Sache befugt (vgl. Beschluss des Senats vom 23.05.2016, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.2012, a.a.O.; Sternal, a.a.O., § 69 Rz. 43).

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