Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.07.2003 - 11 WF 35/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5921
OLG Hamm, 30.07.2003 - 11 WF 35/03 (https://dejure.org/2003,5921)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.07.2003 - 11 WF 35/03 (https://dejure.org/2003,5921)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 11 WF 35/03 (https://dejure.org/2003,5921)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5921) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenes Beschwerderecht von Verwandten und Verschwägerten der Kinder; Gefährdung des Vermögens der minderjährigen Kinder durch die Vermögensverwaltung der Eltern ; Erstellung eines Vermögensverzeichnisses

  • Judicialis

    FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 20; ; FGG § 34; ; FGG § 57 Abs. 1 Nr. 8; ; FGG § 57 Abs. 2; ; FGG § 57 Nr. 8; ; FGG § 64 Abs. 3 Satz 3; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666a; ; BGB § 1667; ; BGB § 1693

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Bestimmung des § 57 Nr. 8 FGG - Beschwerderecht zugunsten Verwandter und Verschwägerter minderjähriger Kinder - findet keine Anwendung mehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 887
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.04.1996 - BLw 43/95

    Beschwerderecht des an einem Hofübergabevertrag nicht beteiligten weichenden

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2003 - 11 WF 35/03
    Sein materielles Recht muss beeinträchtigt sein (BGH DNotZ 1996, 890; Bassenge/Herbst/Roth, aaO., § 20, Rn 6).
  • BayObLG, 28.01.1987 - BReg. 1 Z 47/86

    Kindesherausgabe; Ermittlungspflichten; Anhörungspflichten; Ehegatten;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2003 - 11 WF 35/03
    Das beeinträchtigte Recht muss vielmehr dem Beschwerdeführer als eigenes Recht zustehen (OLG Schleswig SchlHA 1987, 56; Keidel/Kahl, aaO., § 20, Rn 12, 13; Bumiller/Winkler, aaO., § 20, Rn 5).
  • BGH, 02.02.2011 - XII ZB 241/09

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Beschwerdebefugnis der Großeltern

    Da die Einschränkung der Beschwerdeberechtigung nach § 57 Abs. 2 FGG aufgrund § 64 Abs. 3 Satz 4 FGG auch für das familiengerichtliche Verfahren galt und für die Anfechtung von Endentscheidungen nur die befristete Beschwerde nach § 621 e ZPO vorgesehen war, wurden die in Vormundschaftssachen früher bestehenden erweiterten Beschwerdeberechtigungen somit erheblich eingeschränkt und teilweise gegenstandslos (vgl. OLG Hamm FamRZ 2004, 887 und nunmehr § 59 FamFG).
  • OLG Jena, 09.12.2008 - 1 UF 162/08

    Keine Beschwerdeberechtigung der Großmutter eines Kindes im Verfahren nach § 1666

    Um eine solche handelt es sich aber im vorliegenden Fall (OLG Hamm, FamRZ 2004, 887).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 5 UF 140/07

    Unterbringung einer Minderjährigen: Beschwerderecht der Kindesmutter, der das

    Mit der Genehmigung der Unterbringung von Katrin wird trotz der Entziehung der elterlichen Sorge die Kindesmutter jedenfalls gemäß § 20 Abs. 1 FGG in ihrem Recht materiell beeinträchtigt (anders ebenfalls OLG Hamm, aaO.; auch FamRZ 2004, 887).
  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 2 UF 258/06

    elterliche Sorge, Beschwerde gegen Genehmigung der Unterbringung nach § 1631 b

    Allein das Verwandtschaftsverhältnis zum Kind begründet keine Beschwerdebefugnis, weil § 57 Abs. 1 Nr. 8 und 9 FGG gem. §§ 57 Abs. 2, 64 Abs. 3 S. 3, 70 m FGG keine Anwendung finden (vgl. hierzu etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.11.2006 - 16 WF 192/06 -;OLG Frankfurt, Beschluss vom 6.12.2005 - 6 UF 228/05 - FamRZ 2006, 802; OLG Hamm, 11. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 30.7.2003 - 11 WF 35/03 - FamRZ 2004, 887).
  • OLG Zweibrücken, 20.07.2006 - 5 WF 82/06

    Sorgerechtsverfahren: Beschwerdeberechtigung der Maßnahmen zur Abwendung einer

    Mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I., 1942) wurde indes die Anwendbarkeit der genannten Beschwerdebestimmungen in Familiensachen ausgenommen (§§ 57 Abs. 1, 64 Abs. 3 Satz 3 FGG; vgl. etwa OLG Hamm, FamRZ 2004, 887).
  • OLG Frankfurt, 06.12.2005 - 6 UF 228/05

    Elterliche Sorge: Beschwerderecht des nicht sorgeberechtigten Vaters eines

    Denn das Beschwerderecht von Verwandten oder sonstigen Dritten nach § 57 Abs. 1 Nr. 8 und 9 FGG findet auf die befristete Beschwerde nach § 621e ZPO Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung (§ 64 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 57 Abs. 2 FGG) keine Anwendung (OLG Hamm, FamRZ 2004, S. 887; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 621e Rdnr. 14b).
  • OLG Oldenburg, 14.06.2004 - 12 W 22/04

    Nachträgliche Änderung der bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe getroffenen

    Sie hätte sich bei ihrem Ausgabeverhalten auch darauf einstellen müssen, dass als weitere Verbindlichkeiten die Prozesskosten aufzubringen sind (ebenso OLG Oldenburg 11 WF 35/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht