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   OLG Hamm, 30.08.2005 - 1 UF 181/04   

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https://dejure.org/2005,7637
OLG Hamm, 30.08.2005 - 1 UF 181/04 (https://dejure.org/2005,7637)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.08.2005 - 1 UF 181/04 (https://dejure.org/2005,7637)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. August 2005 - 1 UF 181/04 (https://dejure.org/2005,7637)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung des Antrages auf Entziehung des Sorgerechtes; Voraussetzungen für die Entziehung der Personensorge; Zulässigkeit von Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist; Erfordernis der Feststellung eines Versagens der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1476
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 11/96

    Gefährdung des Kindeswohls

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2005 - 1 UF 181/04
    Das Kindeswohl ist im Sinne von § 1666 Abs. 1 BGB gefährdet, wenn eine gegenwärtige oder zumindest nahe bevorstehende Gefahr für seine Entwicklung vorliegt, die so Ernst zu nehmen ist, dass sich eine erhebliche Schädigung seines körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt, wenngleich die zu erwartenden schädigenden Folgen nicht unmittelbar bevorstehen müssen (BayObLG FamRZ 1996, 1031, 1032; OLG Hamm, 8. FamS, FamRZ 2004, 1664).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2005 - 1 UF 181/04
    Bei alledem sind die staatlichen Gerichte auch gehalten, bei Auslegung der einfach-rechtlichen Vorschriften, namentlich der §§ 1666, 1666 a BGB neben den Grundrechten, namentlich aus Art. 2, 6 GG, auch die den einfachrechtlichen Bestimmungen gleichstehenden überstaatlichen Bestimmungen zu berücksichtigen, hier namentlich Art. 8 EMRK (BVerfG, FamRZ 2004, 1857 (1858)).
  • BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02

    Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren zum Entzug der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2005 - 1 UF 181/04
    Bei der Auslegung des Begriffs des Kindeswohls kann nicht unbeachtet bleiben, dass sich aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG ein Vorrang des Erziehungsrechts der Eltern ergibt, in das der Staat nur im Rahmen seines Wächteramts und - insbesondere wenn es um eine Trennung des Kindes von seinen leiblichen Eltern geht - nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingreifen darf, zumal die Beurteilung als erziehungsunfähig die Eltern auch in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG berührt (BVerfG, FamRZ 2002, 1021 ff.).
  • BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 2 und 3 und GG Art 103 durch Entzug der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2005 - 1 UF 181/04
    Bei einer Entscheidung nach §§ 1666, 1666 a BGB ist namentlich die Tragweite einer Trennung eines Kindes von seiner Pflegefamilie unter Berücksichtigung der Intensität entstandener Bindungen einzubeziehen und die Erziehungsfähigkeit der leiblichen Eltern auch im Hinblick auf ihre Eignung zu berücksichtigen, die negativen Folgen einer evtl. Traumatisierung des Kindes gering zu halten (BVerfG, FamRZ 2000, 1489).
  • EGMR, 26.02.2004 - 74969/01

    Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2005 - 1 UF 181/04
    In die Abwägung sind auch die langfristigen Auswirkungen einer dauerhaften Trennung des Kindes von seinem leiblichen Elternteil einzubeziehen (EuGHMR, FamRZ 2004, 1456 (1459)).
  • OLG Hamm, 10.09.2003 - 8 UF 32/03

    Berücksichtigung des grundsätzlichen Vorrangs des elterlichen Erziehungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2005 - 1 UF 181/04
    Das Kindeswohl ist im Sinne von § 1666 Abs. 1 BGB gefährdet, wenn eine gegenwärtige oder zumindest nahe bevorstehende Gefahr für seine Entwicklung vorliegt, die so Ernst zu nehmen ist, dass sich eine erhebliche Schädigung seines körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt, wenngleich die zu erwartenden schädigenden Folgen nicht unmittelbar bevorstehen müssen (BayObLG FamRZ 1996, 1031, 1032; OLG Hamm, 8. FamS, FamRZ 2004, 1664).
  • OLG Hamm, 31.01.2012 - 1 UF 278/11

    Anordnung des Verbleibes eines Kindes bei seiner Pflegemutter, da eine

    Mit Beschluss vom 30.8.2005 (1 UF 181/04 OLG Hamm = 5a F 172/03 AG Halle), welcher sich auch als Ablichtung in der Akte befindet und auf dessen Inhalt zum Vermeidung von Wiederholungen im Übrigen verwiesen wird, hat der Senat der vom Antragsteller getrennt lebenden Mutter das Sorgerecht entzogen, dies hinsichtlich des Antragstellers aber mit der Folge abgelehnt, dass er seither Inhaber der alleinigen elterliche Sorge für M ist.
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