Rechtsprechung
| OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 88/99 |
Volltextveröffentlichungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Herausgabe von Plänen nach Grundstückskauf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 444
Anspruch auf Herausgabe der Baupläne beim Grundstückskauf
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Muss ein Grundstücksverkäufer auch die Baupläne herausgeben? (IBR 2000, 191)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2000, 867
- IBR 2000, 191
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 11.05.2007 - 2 U 195/06
Bauvertrag - Aufrechnung trotz Aufrechnungsverbots wirksam!
Soweit das Landgericht die Beklagte in Ziffern III und IV seines Tenors im Urteil vom 08.08.2006 zur Planherausgabe verurteilt hat, war das Urteil vielmehr abzuändern, da die Kläger einen entsprechenden Herausgabeanspruch, zu dem jedenfalls der Besitz dieser Pläne bei der Beklagten gehört, nicht dargelegt haben (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 867). - LG Krefeld, 11.12.2008 - 2 O 56/08
Bauträger - Anspruch des Erwerbers auf Herausgabe der Planungsunterlagen?
Bis zur Schuldrechtsmodernisierung wurde ein Anspruch des Erwerbers auf Herausgabe der das Bauvorhaben betreffenden Pläne und Unterlagen teilweise aus § 444 BGB abgeleitet (AG Traunstein NJW-RR 89, 598; OLG Hamm NJW-RR 00, 867; dagegen: OLG Karlsruhe NJW 75, 694 mit zust. Anm. von Koeble; OLG München BauR 92, 95).
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