Rechtsprechung
OLG Hamm, 31.05.2006 - 5 WF 113/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der (vorläufigen) Entziehung des elterlichen Aufenthaltsentziehungsrechts; Voraussetzungen der Bestimmung des Jugendamts als Ergänzungspfleger für die Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein Kind durch das Familiengericht
- Judicialis
FGG § 19 I; ; FGG § 20; ; FGG § 620c S. 1; ; FGG § 621g; ; FGG § 621g S. 2; ; BGB § 1666a I; ; BGB § 1773 I; ; BGB § 1909 III
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666a Abs. 1
Verhältnismäßigkeit der vorläufigen Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Erziehungsfehlverhalten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Iserlohn, 23.03.2006 - 13a F 54/06
- OLG Hamm, 31.05.2006 - 5 WF 113/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1478
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Zweibrücken, 11.06.2004 - 6 WF 75/04
Alleinige elterliche Sorge: Einstweilige Anordnung auf Herausgabe eines Kindes in …
Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2006 - 5 WF 113/06
a) Der Erlass der vorläufigen Maßnahme war erforderlich, weil - jedenfalls zum Zeitpunkt der Beschlussfassung - ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten des Familiengerichts bestand, welches ein Abwarten bis zur Beendigung der notwendig erscheinenden Ermittlungen nicht gestattete und eine sofortige Maßnahme zur Abwendung der den Kindern drohenden Gefahren durch unverschuldetes Versagen (Erziehungsfehlverhalten) der Beschwerdeführerin und Kindesmutter erforderte (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2004, 210; OLG Zweibrücken FamRZ 2005, 745). - OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02
Anordnung; Beschwerde; Umgangsrecht; elterliche Sorge; …
Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2006 - 5 WF 113/06
Eine solche Maßnahme ist ihnen aber - vor dem Hintergrund der bisherigen Spannungen, denen sie ausgesetzt waren - nicht ohne weiteres zuzumuten (…vgl. OLG Brandenburg, a. a. O.; OLG Dresden FamRZ 2003, 1306, 1307).
- OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 13 WF 185/10 Es entspricht grundsätzlich nicht dem Kindeswohl, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung zur Aufenthaltsbestimmung ohne schwerwiegende Gründe abzuändern (vgl. OLG Hamm FamRZ 2006, 1478 m.w.N.).
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass alle Kinder seit Mitte Oktober 2010 nicht mehr im mütterlichen Haushalt leben und dass es grundsätzlich nicht ihrem Wohl entspricht, die bereits vollzogene einstweilige Anordnung ohne schwerwiegende Gründe abzuändern (vgl. OLG Hamm FamRZ 2006, 1478 m.w.N.).
- KG, 03.04.2014 - 17 UF 27/14
Rechtsfolgen der unterbliebenen Bestellung eines Verfahrensbeistandes im …
Denn die Abänderung einer einstweiligen Anordnung, die - wie hier - zu einer neuerlichen Aufenthaltsveränderung des Kindes führen würde, entspricht in der Regel nicht dessen Wohl, weil ihm ein mehrfacher Wechsel von Aufenthaltsort und Bezugsperson(en) nicht zuzumuten ist (ebenso OLG Dresden, FamRZ 2003, 1306 ; OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 210 ; OLG Hamm, FamRZ 2006, 1478 ; FamRZ 2009, 432 , jeweils m.w.N.z.Rspr.). - OLG Hamm, 02.08.2010 - 3 UF 76/10
Wiederherstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge im Wege einstweiliger …
Nach allgemeiner Meinung erfordert der Erlass einer einstweiligen Anordnung ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Einschreiten, welches ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache nicht zulässt (OLG Hamm, FamRZ 2006, 1478; Zöller/Philippi, ZPO, § 621g Rn2).