Rechtsprechung
   OLG Jena, 08.06.2007 - 6 U 311/07   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • rws-verlag.de

    Zur Kaduzierung eines Geschäftsanteils in der Insolvenz der GmbH

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ausstehende Stammeinlage: Fälligkeit der Einlage - Zwangsausschluss eines Gesellschafters (aufgelöste, im Handelsregister gelöschte GmbH) - Zustellung des Ausschlussbeschlusses an den Verwahrer der Bücher und Schriften der GmbH gem. § 74 Abs. 2 Satz 2 GmbHG - Nachfristsetzung im Rahmen des Zwangsausschlusses auch bei Insolvenz des GmbH-Gesellschafters nicht entbehrlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fälligstellung der Stammeinlagen einer insolventen GmbH durch den Insolvenzverwalter; Voraussetzungen der Kaduzierung eines von einer bereits im Handelsregister gelöschten GmbH gehaltenen Geschäftsanteils

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Kaduzierung eines Geschäftsanteils in der Insolvenz derGmbH

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zur Fälligkeit einer noch offenen Stammeinlagen-Forderung in der Insolvenz der GmbH

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)

    Gesellschafterbeschluss, Gesellschaftsrecht, Kaduzierung

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Zur Fälligkeit einer noch offenen Stammeinlagen-Forderung in der Insolvenz der GmbH

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Einforderung der Stammeinlage bei Insolvenz

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksame Zustellung einer Kaduzierungserklärung für gelöschte GmbH an den Verwahrer der Bücher

Verfahrensgang

  • LG Erfurt, 09.03.2007 - 9 O 113/06
  • OLG Jena, 08.06.2007 - 6 U 311/07

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2007, 1571
  • ZIP 2008, 37
  • DB 2007, 1581



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Hamm, 26.01.2011 - 8 U 142/10  

    Umfang der Ausfallhaftung nach § 24 GmbHG

    Eine zu kurze Frist ist unwirksam und setzt nach ganz herrschender Meinung nicht etwa eine angemessen lange Frist in Gang (Thüringisches OLG, NZG 2007, 717; Baumbach/ Hueck/Fastrich, § 21 Rdn. 5 m.w.N.).
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