Rechtsprechung
   OLG Jena, 14.12.2009 - 1 Ws 416/09   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • psychiatrie.de

    §§ 57, 68b, 68f Abs. 2 StGB
    Prognostische Anforderungen an Entfallen der Führungsaufsicht // Grenzen von Weisungen (Freizügigkeit)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialprognose im Rahmen der Führungsaufsicht; Umfang der Begründung

Kurzfassungen/Presse

  • psychiatrie-verlag.de , S. 50 (Leitsatz)

    §§ 57, 68b, 68f Abs. 2 StGB
    Prognostische Anforderungen an Entfallen der Führungsaufsicht; Grenzen von Weisungen (Freizügigkeit)

Verfahrensgang

  • LG Erfurt, 09.09.2009 - StVK 372/09
  • OLG Jena, 14.12.2009 - 1 Ws 416/09

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 189



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 345/11  

    Therapieweisung im Rahmen der Führungsaufsicht, hier: Heimaufenthalt in

    Der Verurteilte muss selbst zweifelsfrei erkennen können, was von ihm erwartet wird, wann er gegen eine Weisung nach Nr. 1 der Vorschrift verstößt und sich strafbar macht (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 27.10.2009 - 2 Ws 509/09, BeckRS 2009, 88154; OLG Oldenburg, Beschl. v. 05.01.2009 - 1 Ws 758/08, BeckRS 2009, 01744; OLG Jena, Beschl. v. 14.12.2009 - 1 Ws 416/09, NStZ-RR 2010, 189).

    Aus diesem Grund wird der Begriff "Verlassen" i.S.d. § 68b I 1 Nr. 1 StGB überwiegend einschränkend dahin interpretiert, dass ein kurzfristiges, z.B. eintägiges Entfernen nicht erfasst ist (OLG Jena, Beschl. v. 14.12.2009 - 1 Ws 416/09, NStZ-RR 2010, 189, 190 m.w.Nachw.).

  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12  

    Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. Senatsbeschluss vom 01. Februar 2011 - 2 Ws 327/10 - m.w.N., Senatsbeschluss vom 11. November 2010 - 2 Ws 301/10 m.w.N. und Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2010 - 2 Ws 283/10; Thüring. OLG, NStZ-RR 2010, 189 f; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 283; KG, JR 1988, 295 (296); OLG Düsseldorf, StV 1995, 539; OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Ws 190/12  

    Elektronische Fußfessel, Zulässigkeit, Führungsaufsicht, Weisung

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. Senatsbeschluss vom 01. Februar 2011 - 2 Ws 327/10 - m.w.N., Senatsbeschluss vom 11. November 2010 - 2 Ws 301/10 m.w.N. und Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2010 - 2 Ws 283/10; Thüring. OLG, NStZ-RR 2010, 189 f; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 283; KG, JR 1988, 295 (296); OLG Düsseldorf, StV 1995, 539; OLG Jena, 01.12.2011 - 1 Ws 526/11  

    Strafvollstreckung, Weisung, Wohnsitz im Inland , Fuehrungsaufsicht

    Wenn diese umfassende Sozialisierungshilfe wirksam sein soll, setzt dies Weisungen voraus, die auf den Täter, die Tat, deretwegen er verurteilt wurde, und damit zusammenhängend die von ihm ausgehende Gefährlichkeit hinsichtlich der Begehung weiterer Straftaten möglichst genau abgestimmt sind (Senatsbeschluss vom 14.12.2009, 1 Ws 416/09, juris).
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