Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.05.2005 - 8 Ss OWi 98/05   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Die Möglichkeit, einen Notarzt zu rufen, schließt nicht aus, dass sich ein Arzt, der auf dem Weg zu einem Notfallpatienten einen Geschwindigkeitsverstoß begeht, in einer notstandsähnlichen Situation befinden oder sich über das Vorliegen einer solchen in einem Irrtum befinden kann

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Arzt fährt zu schnell

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Verkehrsverstoß wegen ärztlichen Notfalles

  • lto.de (Kurzinformation)

    Arzt darf bei gegenwärtiger Gefahr für den Patienten die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2006, 526
  • NZV 2005, 595
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