Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 48/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- MIR - Medien Internet und Recht
AdWords-Markenbeschwerde - Eine gezielte Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG kann vorliegen, wenn ein Markeninhaber Mitbewerber aufgrund einer "Markenbeschwerde" bei Google daran hindert, durch AdWords-Werbung auf ihr Angebot an Produkten der betreffenden Marke hinzuweisen.
- openjur.de
- Telemedicus
Duravit - AdWords-Markenbeschwerde
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG § 4 Nr. 10
- webshoprecht.de
Gezielten Wettbewerbsverhinderung durch Adwordssperrung mit Markenbeschwerde bei Google
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 3 Abs. 1; 4 Nr. 10; 8 Abs. 1 S. 1 UWG
Ist die Markenbeschwerde bei Google eine "gezielte Behinderung” im Sinne von § 4 UWG? - it-recht-kanzlei
"Duravit" - Google AdWords im Zeichen des Wettbewerbsrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidrigkeit der Verhinderung von Google AdWord-Anzeigen im Wege der Markenbeschwerde
Kurzfassungen/Presse (5)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Keine generelle Sperrung einer Marke für Google-Adword-Werbung
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Gezielte Behinderung eines Wettbewerbers durch Markenbeschwerde bei Google ist wettbewerbswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
AdWords-Markenbeschwerde kann gezielte wettbewerbswidrige Behinderung sein
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Gezielte Behinderung eines Wettbewerbers durch Markenbeschwerde bei Google ist wettbewerbswidrig
- lto.de (Kurzinformation)
Markenbeschwerde bei Google stellt Behinderung eines Wettbewerbers dar, wenn dadurch Möglichkeit einer Adword-Werbung verhindert wird
Besprechungen u.ä.
- czarnetzki.eu (Entscheidungsbesprechung)
Behinderung eines Händlers durch Markeninhaber nach Markenbeschwerde bei Google
Verfahrensgang
- LG Köln, 25.02.2010 - 31 O 712/09
- OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 48/10
Zeitschriftenfundstellen
- GRUR-RR 2011, 98
- MMR 2010, 761
- MIR 2010, Dok. 118
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 10.02.2012 - 6 U 187/11
Abmahnung für "Tippfehler-Domain" // Gericht sieht verstoß gegen Wettbewerb
Vielmehr muss die beanstandete Verhaltensweise gerade darauf gerichtet sein, zumindest in erster Linie nicht andere Zwecke zu verfolgen, sondern gerade den Wettbewerber zu behindern (…vgl. BGH GRUR 08, 621, Rz. 32 - "AKADEMIKS"; Senat WRP 10, 1179 f.).
