Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.12.2009 - 11 U 85/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Begleichung von Gehaltsansprüchen aus der Insolvenzmasse
- rechtsportal.de
Begleichung von Gehaltsansprüchen aus der Insolvenzmasse
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Bei eigenmächtiger Weiterführung einer Arztpraxis durch Schuldner sind die von ihm geltend gemachten Vergütungsansprüche keine Masseschulden
Verfahrensgang
- LG Köln, 16.04.2009 - 20 O 541/08
- OLG Köln, 02.12.2009 - 11 U 85/09
- BGH, 30.09.2010 - IX ZR 236/09
Wird zitiert von ... (2)
- FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3529/07
Einkommensteuerschuld aufgrund gegen den Willen des Insolvenzverwalters …
Die Einbeziehung der Einnahmen in die Insolvenzmasse rechtfertigte nämlich vor Inkrafttreten der im Streitfall noch nicht einschlägigen Regelung in § 35 Abs. 2 InsO i.d.F. des InsVereinfG nicht die vom Beklagten vertretene Gesamtbetrachtung der aus "dem Arbeitseinsatz" des Insolvenzschuldners resultierenden Ansprüche und Verbindlichkeiten (vgl. BFH-Urteil vom 21.7.2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.2.2010 2 K 90/08, EFG 2010, 883; Urteil des OLG Köln vom 2.12.2009 11 U 85/09, juris).Eine Bereicherung der Masse wäre vielmehr dadurch zu vermeiden gewesen, dass der Schuldner (Beigeladene) zur Deckung der durch seine Tätigkeit anfallenden Aufwendungen eine Erhöhung des pfändungsfreien Betrages nach § 850 i ZPO erwirkt hätte (vgl. Urteil des OLG Köln vom 2.12.2009 11 U 85/09, juris, m.w.N.).
Dies hätte aber u.a. vorausgesetzt, dass der Insolvenzverwalter die aus dieser Tätigkeit fließenden Einnahmen vollständig zur Masse gezogen hätte (vgl. Urteil des OLG Köln vom 2.12.2009 11 U 85/09, juris, m.w.N.).
In einem solchen Fall eigenmächtigen und unkooperativen Verhaltens des Schuldners kann eine Anwendung des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht gerechtfertigt sein (so auch Urteil des OLG Köln vom 2.12.2009 11 U 85/09, juris, m.w.N.).
Soweit sich der Beigeladene für seine abweichende Rechtsauffassung auf Art. 12 Abs. 1 GG und auf die Gesetzesbegründung zum Insolvenzvereinfachungsgesetz vom 13.04.2007 (…a.a.O.) beruft, ergibt sich hieraus keine andere Beurteilung (vgl. auch Urteil des OLG Köln vom 2.12.2009 11 U 85/09, juris).
- FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3547/07
Einkommensteuerschuld aufgrund gegen den Willen des Insolvenzverwalters …
Die Einbeziehung der Einnahmen in die Insolvenzmasse rechtfertigte nämlich vor Inkrafttreten der im Streitfall noch nicht einschlägigen Regelung in § 35 Abs. 2 InsO i.d.F. des InsVereinfG nicht die vom Beklagten vertretene Gesamtbetrachtung der aus "dem Arbeitseinsatz" des Insolvenzschuldners resultierenden Ansprüche und Verbindlichkeiten (vgl. BFH-Urteil vom 21.7.2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.2.2010 2 K 90/08, EFG 2010, 883; Urteil des OLG Köln vom 2.12.2009 11 U 85/09, juris).Eine Bereicherung der Masse wäre vielmehr dadurch zu vermeiden gewesen, dass der Schuldner (Beigeladene) zur Deckung der durch seine Tätigkeit anfallenden Aufwendungen eine Erhöhung des pfändungsfreien Betrages nach § 850 i ZPO erwirkt hätte (vgl. Urteil des OLG Köln vom 2.12.2009 11 U 85/09, juris, m.w.N.).
Dies hätte aber u.a. vorausgesetzt, dass der Insolvenzverwalter die aus dieser Tätigkeit fließenden Einnahmen vollständig zur Masse gezogen hätte (vgl. Urteil des OLG Köln vom 2.12.2009 11 U 85/09, juris, m.w.N.).
In einem solchen Fall eigenmächtigen und unkooperativen Verhaltens des Schuldners kann eine Anwendung des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht gerechtfertigt sein (so auch Urteil des OLG Köln vom 2.12.2009 11 U 85/09, juris, m.w.N.).
Soweit sich der Beigeladene für seine abweichende Rechtsauffassung auf Art. 12 Abs. 1 GG und auf die Gesetzesbegründung zum Insolvenzvereinfachungsgesetz vom 13.04.2007 (…a.a.O.) beruft, ergibt sich hieraus keine andere Beurteilung (vgl. auch Urteil des OLG Köln vom 2.12.2009 11 U 85/09, juris).
