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   OLG Köln, 03.08.2010 - 4 UF 73/10   

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https://dejure.org/2010,13501
OLG Köln, 03.08.2010 - 4 UF 73/10 (https://dejure.org/2010,13501)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.08.2010 - 4 UF 73/10 (https://dejure.org/2010,13501)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. August 2010 - 4 UF 73/10 (https://dejure.org/2010,13501)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Präklusion von Einwendungen gegen einen Unterhaltstitel i.S.v. § 767 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Erhebung einer Schadensersatzklage auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung nach § 826 BGB wegen sittenwidriger Schädigung unter Verwendung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 767 Abs. 2; BGB § 826
    Einwendungen gegen einen Unterhaltstitel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.1999 - VI ZR 9/98

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid

    Auszug aus OLG Köln, 03.08.2010 - 4 UF 73/10
    Die Rechtskraft muss aber nur dann zurücktreten, wenn es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar wäre, dass der Titelgläubiger seine formelle Rechtsstellung unter Missachtung der Rechtslage zu Lasten des Schuldners ausnutzt (vgl. hierzu BGH, MDR 1999, 566, 567).
  • OLG Köln, 10.10.2006 - 4 UF 29/06

    Zumutbare Erwerbstätigkeit im Rentenalter bei Selbständigen

    Auszug aus OLG Köln, 03.08.2010 - 4 UF 73/10
    Die dort erwähnte Tatsache, dass sich der Antragsteller in dem Vorverfahren nicht dagegen gewehrt hatte, dass der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln in seiner Entscheidung vom 10.10.2006 - 4 UF 29/06 - auf S. 11 (Bl. 116 GA) angeblich fälschlicherweise davon ausgegangen sei, dass die Beteiligten vor der Trennung gemeinsam im ehemals elterlichen Haus der Antragsgegnerin gewohnt hätten, ist für vorliegende Entscheidung unerheblich.
  • BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Unterlassene Geltendmachung der Selbstpfändung;

    Ein Anspruch aus § 826 BGB entfällt, wenn dem Schuldner selbst eine nachlässige Prozessführung im Vorprozess vorzuwerfen ist (BGH, Urteil vom 24. September 1987 - III ZR 264/86, NJW 1987, 3259, 3260 unter II. 4 c; OLG Köln, Beschluss vom 3. August 2010 - 4 UF 73/10 Rn. 3, nur in juris veröffentlicht; vgl. auch Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15. September 2008 - 16 Sa 839/08, Rn. 39, 41, nur in juris veröffentlicht).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2016 - 7 U 92/15

    Verlängerte Vollstreckungsgegenklage: Bereicherungsrechtliche Rückforderung der

    Allein der Umstand, dass der Gläubiger mehr erhält, als ihm bei zutreffender Beurteilung der Rechtslage zustünde, genügt nicht (BGH, NJW 2011, 2649 ff., Tz. 28 m.w.N., juris; BGH, NJW 1991, 30 f.; OLG Köln, Beschluss vom 03. August 2010 - 4 UF 73/10 -, juris Tz. 3; Palandt/Sprau, a.a.O., § 826 Rn. 52 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2016 - 7 U 92/15

    Verlängerte Vollstreckungsgegenklage; Präklusion; Einwendungen; Rücktritt;

    Allein der Umstand, dass der Gläubiger mehr erhält, als ihm bei zutreffender Beurteilung der Rechtslage zustünde, genügt nicht (BGH, NJW 2011, 2649 ff., Tz. 28 m.w.N., [...]; BGH, NJW 1991, 30 f.; OLG Köln, Beschluss vom 03. August 2010 - 4 UF 73/10 -, [...] Tz. 3; Palandt/Sprau, a.a.O., § 826 Rn. 52 m.w.N.).
  • OLG Köln, 02.12.2014 - 19 U 123/14

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus

    Ein solcher Ausnahmefall ist aber dann nicht gegeben, wenn das ggf. materiell unrichtige Ergebnis durch eine nachlässige Prozessführung des Schuldners (mit)verursacht worden ist (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 304, 305; NJW-RR 1988, 957; OLG Köln , BeckRS 2010, 22235; Staudinger/ Oechsler , BGB, Neubearbeitung 2013, § 826 Rn. 504; Palandt/ Sprau , BGB, 73. Aufl. 2014, § 826 Rn. 52; BeckOKBGB/ Spindler , Stand: 01.11.2013, § 826 Rn. 122).
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