Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.03.2002 - 5 U 178/01   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Aachen, 01.08.2001 - 11 O 441/98
  • OLG Köln, 06.03.2002 - 5 U 178/01



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Köln, 05.09.2008 - 5 W 44/08  

    Arztrecht - Schmerzensgeld bei vollständiger Gebrauchsuntüchtigkeit eines Arms

    Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 06.03.2002 - 5 U 178/01 - im Falle einer vollständigen Armlähmung sowie Gebrauchsunfähigkeit der Hand infolge einer Plexusschädigung nach Schulterdystokie 50.000,00 EUR zuerkannt, das OLG Hamm sogar 62.500,00 EUR (vgl. VersR 2003, 1312).
  • OLG München, 08.07.2010 - 1 U 4550/08  

    Arzthaftung bei Geburtsschaden: Mangelhafte Dokumentation bei Schulterdystokie;

    Mit Blick auf jüngere Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte zur Höhe von Schmerzensgeld bei schweren Armplexusparesen infolge einer fehlerhaft behandelten Schulterdystokie (vgl. etwa OLG Köln vom 6.3.2002, Az. 5 U 178/01 und OLG Düsseldorf vom 30.1.2003, Az. 8 U 49/0) hält der Senat angesichts der konkret festgestellten dauerhaften und gewichtigen Beeinträchtigungen der Klägerin ein Schmerzensgeld von 60.000 EUR für angemessen, aber auch ausreichend.
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