Rechtsprechung
| | OLG Köln, 06.09.2006 - 13 U 193/03 | |
Volltextveröffentlichungen (3)
Wird zitiert von ... (3)
- AG Essen, 19.03.2009 - 131 C 647/06
Die in §
3 Absatz 2 Nr. 2 VerbrKrG vorgesehene Ausnahmeregelung hängt nicht davon ab, ob der vom Kreditgeber verlangte Effektivzinssatz unter Würdigung aller Umstände gerechtfertigt ist, sondern allein davon, ob die Darlehensbedingungen für einen Realkredit üblich angesehen werden können (vergleiche OLG Köln, Urteil vom 06.09.06, Aktenzeichen
13 U 193/03).
- AG Essen, 19.03.2009 - 131 C 1/07
Die in §
3 Absatz 2 Nr. 2 VerbrKrG vorgesehene Ausnahmeregelung hängt nicht davon ab, ob der vom Kreditgeber verlangte Effektivzinssatz unter Würdigung aller Umstände gerechtfertigt ist, sondern allein davon, ob die Darlehensbedingungen für einen Realkredit üblich angesehen werden können (vergleiche OLG Köln, Urteil vom 06.09.06, Aktenzeichen
13 U 193/03).
- AG Essen, 19.03.2009 - 131 C 648/06
Die in §
3 Absatz 2 Nr. 2 VerbrKrG vorgesehene Ausnahmeregelung hängt nicht davon ab, ob der vom Kreditgeber verlangte Effektivzinssatz unter Würdigung aller Umstände gerechtfertigt ist, sondern allein davon, ob die Darlehensbedingungen für einen Realkredit üblich angesehen werden können (vergleiche OLG Köln, Urteil vom 06.09.06, Aktenzeichen
13 U 193/03).