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   OLG Köln, 06.12.2007 - 2 Ws 643/07   

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Wird zitiert von ...  

  • OLG Köln, 01.08.2012 - 2 Ws 529/12  
    Allerdings reicht zur Feststellung der neuen Tat ein glaubhaftes richterliches Geständnis des Beschuldigten - sei es in der Hauptverhandlung vor dem erkennenden Gericht, sei es vor dem Haftrichter oder auch vor der Strafvollstreckungskammer - aus (vgl. Senat 19.3.2010 - 2 Ws 166/10 - ; 19.12.2008 - 2 Ws 614-616/08- ; 06.12.2007 - 2 Ws 643/07 - 08.11.2005 - 2 Ws 550-553/05 -).
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