Rechtsprechung
| | OLG Köln, 06.12.2007 - 2 Ws 643/07 | |
Volltextveröffentlichungen (3)
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 01.08.2012 - 2 Ws 529/12
Allerdings reicht zur Feststellung der neuen Tat ein glaubhaftes richterliches Geständnis des Beschuldigten - sei es in der Hauptverhandlung vor dem erkennenden Gericht, sei es vor dem Haftrichter oder auch vor der Strafvollstreckungskammer - aus (vgl. Senat 19.3.2010 -
2 Ws 166/10 - ; 19.12.2008 - 2 Ws 614-616/08- ; 06.12.2007 -
2 Ws 643/07 - 08.11.2005 - 2 Ws 550-553/05 -).