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   OLG Köln, 07.11.2007 - 4 UF 110 - 111/07, 4 UF 110/07, 4 UF 111/07   

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https://dejure.org/2007,5506
OLG Köln, 07.11.2007 - 4 UF 110 - 111/07, 4 UF 110/07, 4 UF 111/07 (https://dejure.org/2007,5506)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.11.2007 - 4 UF 110 - 111/07, 4 UF 110/07, 4 UF 111/07 (https://dejure.org/2007,5506)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. November 2007 - 4 UF 110 - 111/07, 4 UF 110/07, 4 UF 111/07 (https://dejure.org/2007,5506)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Entziehung des Sorgerechts durch das Familiengericht; Notwendigkeit der mündlichen Verhandlung in einem Sorgerechtsverfahren; Zwingende Erforderlichkeit einer Sorgerechtsentziehung

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § ... 128 Abs. 1; ; ZPO § 620 c; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 a Abs. 1; ; ZPO § 621 e; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 53 a; ; FGG § 53 b; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666 a; ; SGB XIII § 42; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666 § 1666 a
    Voraussetzungen der umfassenden Sorgerechtsentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1553 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 28.10.2005 - 4 UF 129/05

    Zur Frage der Verhältnismäßigkeit eines umfassenden Sorgerechtsentzuges

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2007 - 4 UF 110/07
    Der Senat kann ohne mündliche Verhandlung und ohne erneute Anhörung der Beteiligten und der betroffenen Kinder im schriftlichen Verfahren entscheiden, nachdem der Sachverhalt in erster Instanz umfänglich aufgeklärt worden ist, dem Senat dieser darüber hinaus aufgrund des Vorverfahrens 4 UF 129/05 umfänglich bekannt ist und zudem dem Senat die häusliche familiäre Situation der Antragsgegner aufgrund zweier Fernsehberichte des WDR, welche die Senatsmitglieder gesehen haben, vor Augen steht.

    Dieser ist dem Senat insbesondere auch aus dem Verfahren 4 UF 129/05 OLG Köln bekannt.

    Dabei verkennt der Senat nicht, wie er bereits in seiner Entscheidung vom 28.10.2005 - 4 UF 129/05 OLG Köln - deutlich und ausführlich hervorgehoben hat, dass eine Entscheidung des Familiengerichts, nach der die Trennung der Kinder von ihren Eltern vollzogen wird, mit dem in Artikel 6 Abs. 2 und Abs. 3 GG gewährleisteten Elternrecht nur dann vereinbar ist, wenn ein schwerwiegendes - auch unverschuldetes - Fehlverhalten der Eltern und entsprechend eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohles vorliegt, denen nicht anders als durch Entzug der elterlichen Sorge zu begegnen ist.

    Bezüglich L war der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 28.10.2005 - 4 UF 129/05 OLG Köln- zu der Überzeugung gelangt, dass die Entziehung des Personensorgerechts notwendig war, um eine Kindeswohlgefährdung zu vermeiden.

    Schon in seiner Entscheidung vom 28.10.2005 - 4 UF 129/05 OLG Köln - hatte der Senat auf die schweren Entwicklungsstörungen von E hingewiesen.

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2007 - 4 UF 110/07
    Die strikte Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Trennung des Kindes von der Familie ist somit oberstes Verfassungsgebot, nach dem sich die Familiengerichte bei der Auswahl der zu treffenden sorgerechtlichen Entscheidung zu richten haben (vgl. zu Vorstehendem: BverfG NJW 1982, 1379, 1380).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2007 - 4 UF 110/07
    In der Beziehung zum Kind muss aber das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (vgl. BverfG NJW 1982, 1375).
  • BGH, 27.10.1999 - XII ZB 18/99

    Bekanntgabe von Entscheidungen im FGG -Verfahren (hier: elterliche Sorge)

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2007 - 4 UF 110/07
    Dabei hat die grundsätzlich freigestellte mündliche Verhandlung der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht die Funktion und Bedeutung des § 128 Abs. 1 ZPO, wie das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ohnehin nicht den strengen Regeln des zivilprozessualen Verfahrens folgt (vgl. BGH NJW-RR 2000, 877 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2007 - 4 UF 110/07
    Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat, diese von der Pflege und Erziehung ihrer Kinder auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119, 144 f. = NJW 1968, 2233).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 9 UF 51/07

    Elterliche Sorge: Sorgerechtsentzug wegen erheblicher unterschiedlicher

    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Eltern gemessen an den Fähigkeiten des Kindes in der Lage sind, eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten, da die Eltern und deren sozioökonomisches Verhältnis grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines jeden Kindes zählen (OLG Köln, JAmt 2008, 45; Schulz/Hauß, a.a.O., Rz. 3 m.w.N.).
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