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OLG Köln, 08.02.2011 - II-4 UF 228/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt wegen Verrohungstendenzen und Verwahrlosungstendenzen bei den betroffenen Kindern und sexuellen Übergriffen und Anwendung körperlicher Gewalt durch den Kindesvater
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666; BGB § 1666a
Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt wegen Verrohungs- und Verwahrlosungstendenzen bei den betroffenen Kindern und sexuellen Übergriffen und Anwendung körperlicher Gewalt durch den Kindesvater - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 15.12.2010 - 401 F 178/09
- OLG Köln, 29.12.2010 - 4 UFH 4/10
- OLG Köln, 08.02.2011 - II-4 UF 228/10
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- AG Bonn, 15.12.2010 - 401 F 178/09
Den Kindeseltern ist die elterliche Sorge für Teilbereiche zur Abwehr einer …
Auszug aus OLG Köln, 08.02.2011 - 4 UF 228/10
Die Beschwerde der Kindeseltern gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Fami-liengericht - Bonn vom 15.12.2010 - 401 F 178/09 -, mit welchem den Kindeseltern die elterliche Sorge für die Teilbereiche Aufenthaltsbestimmung , Beantragung von Hilfen für Erziehung sowie Gesundheitsfürsorge entzogen und auf das Jugendamt der Stadt C. als Ergänzungspfleger übertragen worden ist, wird auf deren Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die elterliche Sorge für die Kinder T. und K. auch für den Teilbereich "schulische Angelegenheiten" entzogen und auf das Ju-gendamt C. als Ergänzungspfleger übertragen wird.Die gemäß §§ 58, 59, 61, 63, 64, 111 Nr. 1, 151 Nr. 2 FamFG zulässige - insbesondere frist- und formgerecht eingelegte - Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 15.12.2010 - 401 F 178/09 -ist unbegründet.
Zur Begründung verweist der Senat auf den Inhalt seines Beschlusses vom 29.12.2010 - 4 UFH 4/10 -, mit welchem der Senat den Antrag der Kindeseltern auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 15.12.2010 - 401 F 178/09 - bis zur Entscheidung über ihre Beschwerde zurückgewiesen hat.
Psychotherapeutin N. C. (im Folgenden SV C.) vom 26.07.2010 (Blatt 116 - 235 HA 4 UF 228/10 = 401 F 178/09 AG Bonn) sowie aus deren Anhörung im Termin in der mündlichen Verhandlung am 07.12.2010 (Blatt 318 - 321 HA 4 UF 228/10) ergibt - deutlich zu Tage gefördert, dass den Kindeseltern gravierendes Fehlverhalten in der Pflege, Betreuung und Erziehung - und hier insbesondere dem Kindesvater in Form von sexuellen Übergriffen und Anwendung körperlicher Gewalt und durch Tolerierung solchen Verhaltens seitens der Kindesmutter - vorzuwerfen ist.
- BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80
Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB
Auszug aus OLG Köln, 08.02.2011 - 4 UF 228/10
In der Beziehung zum Kind muss das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (vgl. BVerfG, NJW 2010, 2333 - 2336 mit Zitat von BVerfGE 60, 79, 88 mwN).Die Trennung der Eltern von ihren Kindern erscheint auch nach Auffassung des Senats unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich (vgl hierzu BVerfGE 60, 79, 89).
Denn zum Wächteramt des Staates zählt nicht die Aufgabe, für eine den Fähigkeiten des Kindes bestmögliche Förderung zu sorgen (vgl.BVerfGE 34, 165, 184; 60, 79, 94).
- BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09
Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende …
Auszug aus OLG Köln, 08.02.2011 - 4 UF 228/10
In der Beziehung zum Kind muss das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (vgl. BVerfG, NJW 2010, 2333 - 2336 mit Zitat von BVerfGE 60, 79, 88 mwN).Das elterliche Fehlverhalten muss hierbei ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleib in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (…vgl. BVerfGE aaO; BVerfG NJW 2010, 2333 - 2336).
Bedacht hat der Senat auch, dass die Eltern und deren sozio-ökonomische Verhältnisse grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes gehören (vgl. BGH NJW 2010, 2333 - 2336 unter Zitierung von Staudinger/Coester, BGB, Bearbeitung 2004, § 1666 Rn. 81).
- BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung …
Auszug aus OLG Köln, 08.02.2011 - 4 UF 228/10
Eine Trennung des Kindes von seinen Eltern ist als stärkster Eingriff in das Elternrecht allein unter den Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 GG zulässig und setzt voraus, dass die Erziehungsberechtigten versagen oder dass die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen (vgl. BVerfGE 72, 122, 137f). - BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99
Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder
Auszug aus OLG Köln, 08.02.2011 - 4 UF 228/10
Vom Schutz des Elternrechts umfasst sind dabei auch die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 107, 150, 173). - OLG Köln, 29.12.2010 - 4 UFH 4/10
Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge für die Teilbereiche …
Auszug aus OLG Köln, 08.02.2011 - 4 UF 228/10
Zur Begründung verweist der Senat auf den Inhalt seines Beschlusses vom 29.12.2010 - 4 UFH 4/10 -, mit welchem der Senat den Antrag der Kindeseltern auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 15.12.2010 - 401 F 178/09 - bis zur Entscheidung über ihre Beschwerde zurückgewiesen hat. - BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus OLG Köln, 08.02.2011 - 4 UF 228/10
Denn zum Wächteramt des Staates zählt nicht die Aufgabe, für eine den Fähigkeiten des Kindes bestmögliche Förderung zu sorgen (vgl.BVerfGE 34, 165, 184; 60, 79, 94).
- VG Oldenburg, 05.09.2012 - 5 A 1368/11
Bestattung; Kindeswohlgefährdung; Sorgerechtsentzug; Unbilligkeit
Denn heute kommt es nach der obergerichtlichen Rechtsprechung auf ein schuldhaftes Fehlverhalten im Rahmen des Sorgerechtsentzugs wegen Gefährdung des Kindeswohls gemäß § 1666 BGB nicht an (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 UF 228/10 -, II-4 UF 228/10; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Mai 2011 - II-2 UF 64/10 -, juris). - VG Düsseldorf, 29.11.2021 - 18 L 2017/21
Schulbesuchsanordnung, Schulpflicht, Kindeswohl, Wille des Kindes, Geeignetheit
vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 UF 228/10 -, juris, Rn. 17; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 10 UF 176/09 -, juris, Rn. 30. - OLG Köln, 29.12.2010 - 4 UFH 4/10 Der Antrag der Kindeseltern auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 15.12.2010 - 401 F 178/09 -, mit welchem den Kindeseltern die elterliche Sorge für die Teilbereiche Aufenthaltsbestimmung, Beantragung von Hilfen für Erziehung sowie Gesundheitsfürsorge entzogen und auf das Jugendamt der Stadt C. als Ergänzungspfleger übertragen und die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist, bis zur Entscheidung über die Beschwerde der Kindeseltern vom 21.12.2010 (4 UF 228/10) wird auf deren Kosten zurückgewiesen.
Psychotherapeutin N. D. (im Folgenden SV D.) vom 26.07.2010 (Blatt 116 - 235 HA 4 UF 228/10 = 401 F 178/09 AG Bonn) sowie aus deren Anhörung im Termin in der mündlichen Verhandlung am 07.12.2010 (Blatt 318 - 321 HA 4 UF 228/10) ergibt - deutlich zu Tage gefördert, dass den Kindeseltern gravierendes Fehlverhalten in der Pflege, Betreuung und Erziehung - und hier insbesondere dem Kindesvater in Form von sexuellen Übergriffen und Anwendung körperlicher Gewalt und durch Tolerierung solchen Verhaltens seitens der Kindesmutter - vorzuwerfen ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2020 - 19 B 1756/19
Verantwortung der Eltern für eine regelmäßige Unterrichtsteilnahme ihres …
vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 UF 228/10 -, juris, Rn. 17; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 10 UF 176/09 -, juris, Rn. 30.