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   OLG Köln, 08.03.2010 - 4 UF 1/10   

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https://dejure.org/2010,12429
OLG Köln, 08.03.2010 - 4 UF 1/10 (https://dejure.org/2010,12429)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.03.2010 - 4 UF 1/10 (https://dejure.org/2010,12429)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. März 2010 - 4 UF 1/10 (https://dejure.org/2010,12429)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 233
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.04.2005 - XII ZB 54/03

    Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen des Familiengerichts

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2010 - 4 UF 1/10
    Soweit sich die Beschwerde gegen die Zurückweisung ihres einstweiligen Anordnungsantrags auf Ausschluss bzw. Einschränkung des Umgangsrechts der Kindesmutter mit ihren Kindern wendet, ist ebenfalls eine Beeinträchtigung eigener Rechte der Antragsgegnerin als Pflegemutter gemäß § 59 Abs. 1 FamFG nicht erkennbar (vgl. BGH FamRZ 2005, 975 zu § 20 Abs. 1 FGG).
  • BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98

    Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2010 - 4 UF 1/10
    Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1999, 3718; FamRZ 2004, 102) bedeutet eine Entscheidung über die elterliche Sorge keine unmittelbare Beeinträchtigung von Rechten der Pflegeeltern, so dass ein Beschwerderecht der Pflegeeltern nicht besteht.
  • BGH, 11.09.2003 - XII ZB 30/01

    Beschwerdeberechtigung von Pflegeeltern

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2010 - 4 UF 1/10
    Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1999, 3718; FamRZ 2004, 102) bedeutet eine Entscheidung über die elterliche Sorge keine unmittelbare Beeinträchtigung von Rechten der Pflegeeltern, so dass ein Beschwerderecht der Pflegeeltern nicht besteht.
  • OLG Hamm, 08.07.2015 - 5 UF 198/14

    Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung gem. § 1632 Abs. 4 BGB

    Das Familienleben zwischen Kindern und Personen, die deren Pflege übernommen haben, ist durch § 1632 Abs. 4 BGB geschützt (vgl. OLG Köln, FamRZ 2011, 233 f.).
  • OLG Hamm, 09.07.2012 - 9 UF 74/12

    Zulässigkeit der Beschwerde der Großmutter gegen die Entziehung der elterlichen

    Zwar ist das Familienleben zwischen Kindern und ihren Großeltern, die deren Pflege übernommen haben, durch § 1632 IV BGB geschützt (vgl. BGH, a. a. O.; OLG Köln FamRZ 2011, 233 f.).
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