Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.04.2005 - 6 U 194/04   

Volltextveröffentlichungen (6)

mehr
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht bei rein konzeptionellen Vorgaben für Computerprogramm

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Urheberschutz an Computerprogramm und Entwurfsmaterial

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rückrufsanspruch des Urhebers eines Computerprogramms, wenn der Lizenznehmer die ihm eingeräumten Nutzungsrechte über Jahre nicht ausübt

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 2005, 863 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 303
  • K&R 2006, 43



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 224/05  

    "Computerprogramm für Reifenhändler"; Auswirkungen des Rückrufs der

    Diese Entscheidung ist rechtskräftig, nachdem sie durch Senatsurteil vom 08.04.2005 (6 U 194/04) bestätigt worden ist.
  • LG Köln, 16.11.2005 - 28 O 350/05  
    Zu Gunsten des Klägers kann jedoch unterstellt werden, dass der Kläger alleiniger Urheber des streitgegenständlichen Programms ist und deshalb einen Rückruf gem. § 41 UrhG wirksam erklären konnte, wie dies im Urteil der Kammer vom 29. September 2004, 28 O 655/03, und im Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 8. April 2005, 6 U 194/04, dargelegt ist.
  • LG Köln, 16.11.2005 - 28 O 295/05  
    Zu Gunsten des Klägers kann jedoch unterstellt werden, dass der Kläger alleiniger Urheber des streitgegenständlichen Programms ist und deshalb einen Rückruf gem. § 41 UrhG wirksam erklären konnte, wie dies im Urteil der Kammer vom 29. September 2004, 28 O 655/03, und im Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 8. April 2005, 6 U 194/04, dargelegt ist.
  • LG Köln, 16.11.2005 - 28 O 349/05  
    Zu Gunsten des Klägers kann jedoch unterstellt werden, dass der Kläger alleiniger Urheber des streitgegenständlichen Programms ist und deshalb einen Rückruf gem. § 41 UrhG wirksam erklären konnte, wie dies im Urteil der Kammer vom 29. September 2004, 28 O 655/03, und im Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 8. April 2005, 6 U 194/04, dargelegt ist.
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