Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.04.2011 - 6 U 176/10   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • it-recht-kanzlei
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwechslungsgefahr zweier Marken für DUMONT-Verlagsprodukte bzw. Bier

  • rechtsportal.de

    Verwechslungsgefahr der Marken "Dumont" für Verlagsprodukte und "Dumont Kölsch" für Bier

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur "Bekanntheit” einer Marke

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch der Muttergesellschaft der "DUMONT"-Verlage auf Untersagung der Verwendung des Zeichens "DuMont Kölsch" für eine Biersorte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch der Muttergesellschaft der "DUMONT"-Verlage auf Untersagung der Verwendung des Zeichens "DuMont Kölsch" für eine Biersorte

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 459



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Köln, 30.03.2012 - 6 U 159/11  

    OLG Köln sieht keine Verwechslungsgefahr zwischen "Ritter Sport"-Schokolade und

    b) Den Angriffen der Berufung stand hält auch die Feststellung des Landgerichts, dass es sich bei der Klagemarke in ihrer eingetragenen Form um eine nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG geschützte Marke handelt, weil sie für die fraglichen Waren einem bedeutenden Teil des davon betroffenen inländischen Publikums bekannt ist (vgl. EuGH, GRUR 2009, 1158 [Rn. 21 ff.] - PAGO / Tirolmilch; BGH, GRUR 2003, 428 [432] = WRP 2003, 647 - BIG BERTHA; GRUR 2011, 1043 = WRP 2011, 1454 [Rn. 42] - TÜV II; Senat, GRUR-RR 2005, 339 [340] - Kleiner Feigling II; GRUR-RR 2011, 459 - Dumont-Kölsch).

    Dies wird um so eher anzunehmen sein, je stärker die gedankliche Verknüpfung und je bekannter und unterscheidungskräftiger die ältere Marke ist (EuGH, a.aO. [Rn. 67, 69] - Intel; Senat, GRUR-RR 2011, 459 [460] - Dumont-Kölsch).

  • OLG Köln, 21.10.2011 - 6 U 173/10  

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr zweier

    Diese Feststellung setzt kein konkretes Wettbewerbsverhältnis der Beteiligten voraus; vorhanden sein müssen nur ausreichende Berührungspunkte der Unternehmen, wobei alle nach der Verkehrsauffassung für sie typischen Waren- und Dienstleistungsbereiche und auch naheliegende künftige Ausweitungen ihrer Tätigkeit in die Beurteilung einzubeziehen sind (vgl. BGH, GRUR 2008, 1102 = WRP 2008, 1530 [Rn. 16] - Haus & Grund I; GRUR-RR 2010, 205 [Rn. 34] - Haus & Grund IV; GRUR 2009, 685 [Rn. 27] = WRP 2009, 803 - ahd.de; GRUR 2009, 484 [Rn. 73] = WRP 2009, 616 - Metrobus; Senat, Urt. v. 08.04.2011 - 6 U 176/10 - DuMont Kölsch; Ingerl / Rohnke, a.a.O., § 15 Rn. 88 ff.).

    Unternehmenskennzeichenschutz kann auch gegenüber einer markenmäßigen Benutzung identischer oder verwechslungsfähiger Zeichen in Anspruch genommen werden (vgl. BGH, GRUR 2009, 685 [Rn. 20] = WRP 2009, 803 - ahd.de; Senat, Urt. v. 08.04.2011 - 6 U 176/10 - DuMont Kölsch; Ingerl / Rohnke, a.a.O., § 15 Rn. 31 f. m.w.N.).

  • KG, 27.09.2011 - 1 Ss 128/09  

    Strafbarkeit der Rufausbeutung einer fremden Marke durch Vertrieb von

    Das ist hier angesichts des hohen Bekanntheitsgrades der angesprochenen Marken, anders als in dem durch die Verteidigung zitierten Urteil des OLG Köln vom 8. April 2011 (6 U 176/10 - bei juris), fraglos der Fall.
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