Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.09.2005 - 6 U 96/05   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Sonderpreis mit Zugabe solange der Vorrat reicht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung mit Gratiszusage wettbewerbswidrig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unlautere Werbung für Gratiszugabe mit der Aussage "Solange der Vorrat reicht"

Verfahrensgang

  • LG Köln, 27.05.2005 - 81 O 62/05
  • OLG Köln, 09.09.2005 - 6 U 96/05

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 57



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 18.06.2009 - I ZR 224/06  

    Solange der Vorrat reicht

    Aber auch wenn man mit dem Oberlandesgericht Köln (GRUR-RR 2006, 57, 58) unter "Bedingungen für die Inanspruchnahme" zukünftige Ereignisse jedweder Art verstehe, könne von der Beklagten eine nähere Angabe zur Angebotsmenge nicht verlangt werden, da sie sinnlos wäre.

    a) Allerdings handelt es sich bei einer mengenmäßigen Beschränkung verfügbarer Zugaben nicht anders als bei der Befristung einer Werbeaktion um eine Bedingung für die Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme (OLG Köln GRUR-RR 2006, 57, 58; Bruhn in Harte/Henning, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 4 Rdn. 56; a.A. Steingass/Teworte, WRP 2005, 676, 684 f.).

  • OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 80/07  

    "Bis zu EUR 8.000,- Einführungsrabatt" - Keine Irreführung im Falle einer an

    Diese Auffassung steht indes im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (GRUR-RR 2006, 196 [198] - Urlaubsgewinnspiel, m.w.N.; vgl. GRUR-RR 2006, 57 - Zugabe "solange der Vorrat reicht") und anderer Obergerichte (OLG München, GRUR-RR 2005, 356 = MD 2005, 838; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2005, 227), an der festzuhalten ist: Eine Verlautbarung der Bedingungen erst im Verkaufslokal würde nicht dem Umstand Rechnung tragen, dass der Verbraucher entscheidend durch den werbenden Hinweis angelockt wird und er zu diesem Zeitpunkt jedenfalls einige grundlegende Informationen am dringendsten benötigt; die Gesetzesbegründung stellt denn auch auf die Gefahr ab, dass die Kaufentscheidung durch die Werbung mit Verkaufsförderungsmaßnahmen missbräuchlich beeinflusst wird (BT-Dr 15/1487, S. 17).
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 148/07  

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einem Preisnachlass für einen

    Die Frage, ob eine Verletzung der in § 4 Nr. 4 UWG vorgeschriebenen Informationspflichten den Wettbewerb nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2006, 57, 59; OLG Naumburg GRUR-RR 2007, 159, 160; Köhler in Hefermehl/Köhler/ Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rdn. 4.19; Seichter in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 4 Rdn. 47).
mehr
  • OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 6 U 108/06  

    Informationspflichten bei einer Gewinnspielankündigung in der Fernsehwerbung

    Im Rahmen des § 4 Nr. 4 UWG ist in einigen oberlandesgerichtlichen Entscheidungen die Ansicht vertreten worden, die notwendigen Angaben seien bereits in der Werbung zu machen (vgl. OLG Brandenburg, GRUR-RR 2005, 227; OLG München, GRUR-RR 2005, 356 f.; OLG Köln, GRUR-RR 2006, 57).
  • OLG Köln, 22.09.2009 - 6 U 26/09  

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einer nicht näher erläuterten

    Der Schutzzweck des Transparenzgebots gemäß § 4 Nr. 4 UWG gebietet es, schon die Werbung für eine Verkaufsförderungsmaßnahme in den Anwendungsbereich der Vorschrift einzubeziehen (BT-Dr 15/1487, S. 17; BGH, GRUR 2008, 724 [Rn. 10] - Urlaubsgewinnspiel m.w.N.; Senat, GRUR-RR 2006, 57 - Zugabe "solange der Vorrat reicht"; GRUR-RR 2008, 250 [251] - Einführungsrabatt bis zu 8000 Euro).
  • OLG Köln, 07.03.2008 - 6 U 190/07  
    Vielmehr erlauben sowohl der Wortlaut der Vorschrift als auch die Gesetzesbegründung eine Auslegung dergestalt, die Bedingungen der Inanspruchnahme grundsätzlich auch in einem gegenständlichen Sinne zu verstehen, weshalb in die Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen der Umstand einzubeziehen sein kann, ob im Zeitpunkt des Kaufes einer Ware bzw. der Einlösung eines (Waren-)Gutscheins die beworbene Zugabe bzw. das beworbene Geschenk noch vorrätig ist (so mit ausführlicher Begründung Senat, Urteil vom 09.09.2005 - 6 U 96/05 = GRUR-RR 2006, 57; zustimmend Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl., § 4 Rn. 4.11 sowie in GRUR-RR 2006, 113, 115; vgl. auch Harte/Henning-Bruhn, UWG, § 4 Rdn. 32).
  • LG Köln, 01.12.2006 - 81 O 186/06  
    Bestätigt sieht sich der Kläger in seiner Auffassung durch eine Entscheidung des OLG Köln vom 9.9.2005 - 6 U 96/05 (GRUR-RR 2006, 57) -, auf deren Inhalt Bezug genommen wird.
  • LG Wiesbaden, 15.09.2006 - 10 O 395/05  

    Auf eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, bei welcher zwar vom früheren

    Zu den Bedingungen zählt auch der Zeitraum der Verkaufsaktion, so dass Anbieter zeitlich begrenzter Angebote verpflichtet sind, Beginn und Ende der Maßnahme anzugeben (OLG Brandenburg, GRUR-RR 2005, 227; OLG Köln, GRUR-RR 2006, 57; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Auflage, § 4, 4.11) Der Zeitraum muss nach dem Kalender bestimmt oder bestimmbar sein, weil und soweit der Verbraucher nur auf diese Weise erkennen kann, in welchem Zeitraum die Vergünstigungen zu erlangen sind.
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