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   OLG Köln, 10.04.2007 - 4 UF 249/06, 4 UF 30/07, 4 UF 31/07   

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https://dejure.org/2007,5217
OLG Köln, 10.04.2007 - 4 UF 249/06, 4 UF 30/07, 4 UF 31/07 (https://dejure.org/2007,5217)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.04.2007 - 4 UF 249/06, 4 UF 30/07, 4 UF 31/07 (https://dejure.org/2007,5217)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. April 2007 - 4 UF 249/06, 4 UF 30/07, 4 UF 31/07 (https://dejure.org/2007,5217)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der elterlichen Sorge; Gewalttätige Auseinandersetzungen der Kindeseltern; Erhebliche Gefährdung der seelisch-geistigen Entwicklung; Eingriff in das Elternrecht; Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der elterlichen Sorge; Gewalttätige Auseinandersetzungen der Kindeseltern; Erhebliche Gefährdung der seelisch-geistigen Entwicklung; Eingriff in das Elternrecht; Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der elterlichen Sorge; Gewalttätige Auseinandersetzungen der Kindeseltern; Erhebliche Gefährdung der seelisch-geistigen Entwicklung; Eingriff in das Elternrecht; Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 620 a Nr. 1; ; BGB §§ 1666 ff.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Entziehung elterlicher Sorge bei Kindeswohlgefährdung durch gewalttätige Auseinandersetzungen der Eltern und fehlender Mitwirkung des Erziehungsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1682 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2007 - 4 UF 249/06
    Zwar berechtigt nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat, diese von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119, 144 f. = NJW 1968, 2233).

    Diese Verpflichtung des Staates ergibt sich in erster Linie daraus, dass das Kind als Grundrechtsträger Anspruch auf den Schutz des Staates hat (vgl. BVerfGE 24, 119, 144 = NJW 1968, 2233 ff).

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2007 - 4 UF 249/06
    Die strikte Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Trennung des Kindes von der Familie ist somit oberstes Verfassungsgebot, nach dem sich die Familiengerichte bei der Auswahl der zu treffenden sorgerechtlichen Entscheidung zu richten haben ( vgl. zu Vorstehendem: BVerfG NJW 1982, 1379, 1380 ).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2007 - 4 UF 249/06
    In der Beziehung zum Kind muss aber das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (vgl. BVerfG, NJW 1982, 1375 ).
  • BGH, 27.10.1999 - XII ZB 18/99

    Bekanntgabe von Entscheidungen im FGG -Verfahren (hier: elterliche Sorge)

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2007 - 4 UF 249/06
    Dabei hat die grundsätzlich freigestellte mündliche Verhandlung der Freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht die Funktion und Bedeutung des § 128 Abs. 1 ZPO, wie das Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ohnehin nicht den strengen Regeln des zivilprozessualen Verfahrens folgt (vgl. BGH NJW-RR 2000, 877 m. w. N.).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2007 - 4 UF 249/06
    Diese Beurteilung ihrer Persönlichkeit berührt die Eltern in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 55, 171, 181 = NJW 1981, 217 ff).
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