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   OLG Köln, 10.12.2010 - I-2 Wx 198/10   

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OLG Köln, 10.12.2010 - I-2 Wx 198/10 (https://dejure.org/2010,5668)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.12.2010 - I-2 Wx 198/10 (https://dejure.org/2010,5668)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Dezember 2010 - I-2 Wx 198/10 (https://dejure.org/2010,5668)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Bestellung eines Nachlasspflegers auf Antrag eines Gläubigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Bestellung eines Nachlasspflegers auf Antrag eines Gläubigers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestellung des Nachlaßpflegers durch den Vermieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Bestellung eines Nachlasspflegers auf Antrag des Vermieters des Verstorbenen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bestellung eines Nachlasspflergers nach Tod des Mieters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietwohnung: Zeitweise oder für immer blockiert?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 370
  • FGPrax 2011, 128
  • ZMR 2011, 634
  • FamRZ 2011, 1251
  • Rpfleger 2011, 442
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 22.06.2010 - 15 W 308/10

    Einrichtung einer Nachlasspflegschaft zur Beendigung und Abwicklung eines

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2010 - 2 Wx 198/10
    Gegen die Ablehnung eines Antrages auf Anordnung einer Nachlaßpflegschaft steht dem Gläubiger, der diese Anordnung beantragt hatte, gemäß § 59 Abs. 2 FamFG die Beschwerde zu (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1594 mit weit. Nachw.).

    Nach der zwingenden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1594 [1595]; KG NJWE-FER 2000, 15) Regelung des § 1961 BGB hat das Nachlaßgericht in den Fällen des § 1960 Abs. 1 BGB, also auch dann, wenn der Erbe unbekannt oder wenn ungewiß ist, ob er die Erbschaft angenommen hat (§ 1960 Abs. 1 Satz 2 BGB), einen Nachlaßpfleger zu bestellen, wenn die Bestellung von dem Berechtigten zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs beantragt wird, der sich gegen den Nachlaß richtet.

    Wer Erbe des Erblassers geworden ist, ist derzeit unbekannt (vgl. dazu Senat, FamRZ 1989, 485; OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1594 [1595]; Palandt/Edenhofer, BGB, 69. Aufl. 2010, § 1960, Rdn. 6), nachdem mehrere potentielle Erben, darunter der in einem Testament des Erblassers vom 19. Januar 1995 zum Alleinerben eingesetzte Herr E. N., die Erbschaft ausgeschlagen haben.

    Die Auswahl des Nachlaßpflegers obliegt dem Rechtspfleger des Amtsgerichts (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1594 [1595]; Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 1960, Rdn. 9).

  • OLG Köln, 18.12.1989 - 2 W 179/88

    Anordnung der Haft; Haftanordnung; Formblatt; Unausgefülltes Formblatt; Formblatt

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2010 - 2 Wx 198/10
    Daß die von der Geschäftsstelle des Nachlaßgerichts erstellten Ausfertigungen der Beschlüsse vom 28. Mai und 10. November 2010 jeweils ein volles Rubrum enthalten, kann die in der Urschrift jener Beschlüsse fehlenden Angaben schon deshalb nicht ersetzen, weil die Ausfertigung einer gerichtlichen Entscheidung deren Urschrift wortgetreu wiedergeben muß und nicht - wie hier geschehen - abändern oder ergänzen darf (vgl. nur Senat, MDR 1990, 346; Senat, NZI 2002, 480; Senat, ZIP 2002, 443).
  • OLG Stuttgart, 27.08.2002 - 14 W 3/02

    Sofortige Beschwerde: Anforderungen an die Abhilfeentscheidung nach neuem Recht

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2010 - 2 Wx 198/10
    Nicht nur die Entscheidung über den Antrag auf Einrichtung einer Nachlaßpflegschaft, sondern auch die Entscheidung über die Abhilfe hat jeweils durch Beschluß zu erfolgen (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10 -, juris, Rdn. 18; OLG München, Rpfleger 1990, 156 [157]; OLG Stuttgart, MDR 2003, 110 [111]; Burandt/Rojahn, a.a.O., § 68 FamFG, Rdn. 4; Keidel/Sternal, a.a.O., § 68, Rdn. 12), der die Form des § 38 FamFG wahren muß.
  • BayObLG, 23.07.2002 - 1Z BR 39/01

    Anspruch auf Bestellung des Nachlasspflegers - Hauptsacheerledigung im

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2010 - 2 Wx 198/10
    Vielmehr ist anerkannt, daß es genügt, wenn der Prozeßweg nur notfalls beschritten, zuvor aber mit dem Gegner gütlich verhandelt und er zur außergerichtlichen Erfüllung der Ansprüche des Antragstellers bewegt werden soll (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 562 [563]; KG KGJ 22, 71 [73 ff.]; KG OLGZ 1981, 151 [153]; KG NJWE-FER 2000, 15; Burandt/ Rojahn/Trimborn von Landenberg, Erbrecht, 2011, §§ 1961, 1962 BGB, Rdn. 4; Staudinger/Marotzke, BGB, Neubearbeitung 2008, § 1961, Rdn. 8).
  • OLG Köln, 28.01.2002 - 2 W 273/01

    Insolvenzrecht: Zuständigkeit der Oberlandesgerichte

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2010 - 2 Wx 198/10
    Daß die von der Geschäftsstelle des Nachlaßgerichts erstellten Ausfertigungen der Beschlüsse vom 28. Mai und 10. November 2010 jeweils ein volles Rubrum enthalten, kann die in der Urschrift jener Beschlüsse fehlenden Angaben schon deshalb nicht ersetzen, weil die Ausfertigung einer gerichtlichen Entscheidung deren Urschrift wortgetreu wiedergeben muß und nicht - wie hier geschehen - abändern oder ergänzen darf (vgl. nur Senat, MDR 1990, 346; Senat, NZI 2002, 480; Senat, ZIP 2002, 443).
  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2010 - 2 Wx 198/10
    Durch eine eigenmächtige Räumung, welche eine verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB und zugleich eine unerlaubte Selbsthilfe im Sinne von § 229 BGB darstellte, setzte sich der Vermieter zudem - wegen der verschuldensunabhängigen Haftung nach § 231 BGB - einem erheblichen Haftungsrisiko aus (vgl. BGH NJW 2010, 3434).
  • KG, 03.10.1980 - 1 W 3322/80
    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2010 - 2 Wx 198/10
    Vielmehr ist anerkannt, daß es genügt, wenn der Prozeßweg nur notfalls beschritten, zuvor aber mit dem Gegner gütlich verhandelt und er zur außergerichtlichen Erfüllung der Ansprüche des Antragstellers bewegt werden soll (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 562 [563]; KG KGJ 22, 71 [73 ff.]; KG OLGZ 1981, 151 [153]; KG NJWE-FER 2000, 15; Burandt/ Rojahn/Trimborn von Landenberg, Erbrecht, 2011, §§ 1961, 1962 BGB, Rdn. 4; Staudinger/Marotzke, BGB, Neubearbeitung 2008, § 1961, Rdn. 8).
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10

    Ausländerrecht: Zurückschiebung eines Asylsuchenden in einen Mitgliedsstaat der

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2010 - 2 Wx 198/10
    Nicht nur die Entscheidung über den Antrag auf Einrichtung einer Nachlaßpflegschaft, sondern auch die Entscheidung über die Abhilfe hat jeweils durch Beschluß zu erfolgen (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10 -, juris, Rdn. 18; OLG München, Rpfleger 1990, 156 [157]; OLG Stuttgart, MDR 2003, 110 [111]; Burandt/Rojahn, a.a.O., § 68 FamFG, Rdn. 4; Keidel/Sternal, a.a.O., § 68, Rdn. 12), der die Form des § 38 FamFG wahren muß.
  • OLG München, 10.01.1990 - 11 WF 1320/89
    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2010 - 2 Wx 198/10
    Nicht nur die Entscheidung über den Antrag auf Einrichtung einer Nachlaßpflegschaft, sondern auch die Entscheidung über die Abhilfe hat jeweils durch Beschluß zu erfolgen (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10 -, juris, Rdn. 18; OLG München, Rpfleger 1990, 156 [157]; OLG Stuttgart, MDR 2003, 110 [111]; Burandt/Rojahn, a.a.O., § 68 FamFG, Rdn. 4; Keidel/Sternal, a.a.O., § 68, Rdn. 12), der die Form des § 38 FamFG wahren muß.
  • OLG Hamm, 05.01.2010 - 15 W 383/09

    Anordnung der Nachlasspflegschaft bei einem bedürftigen Nachlass

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2010 - 2 Wx 198/10
    Dies gilt auch und gerade im hier gegebenen Fall der Anordnung einer Pflegschaft, bei welcher die Bestellung und Verpflichtung des Pflegers deshalb der ersten Instanz zu übertragen ist (vgl. Senat, Beschluß vom 4. Juni 2010, a.a.O.; OLG Dresden, FamRZ 2010, 1114 [1116 f.]; OLG Hamm, FGPrax 2010, 80; Keidel/Sternal, a.a.O.).
  • OLG Dresden, 09.12.2009 - 3 W 1133/09

    Bestellung eines Nachlasspflegers

  • OLG Frankfurt, 27.10.2015 - 20 W 244/15

    Nachlasspflegschaft bei Mehrheit von Erben

    Die Auswahl und die Bestellung des Nachlasspflegers (einschließlich ggf. der Feststellung, dass die Pflegschaft berufsmäßig geführt wird), werden als Ausführungshandlung dem Nachlassgericht übertragen, das ohnehin auch die Tätigkeit des Nachlasspflegers zu überwachen hat (vgl. dazu im Einzelnen OLG Köln FGPrax 2011, 128 [OLG Köln 10.12.2010 - 2 Wx 198/10] ; OLG Dresden Rpfleger 2010, 215, je zitiert nach juris und m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2015 - 8 W 49/15

    Nachlasspflegschaft nach dem Tod eines vermögenslosen Wohnraummieters

    Der/die Erbe/n des Erblassers sind unbekannt, und es hat der Beteiligte J... M... in seiner Eigenschaft als Vermieter und mithin "Berechtigter" die Bestellung eines Nachlasspflegers beantragt "zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs, der sich gegen den Nachlass richtet" (§ 1961 BGB; vgl. hierzu etwa OLG Köln FGPrax 2011, 128).

    Die Auswahl und die Bestellung des Nachlasspflegers werden dem Amtsgericht - Nachlassgericht - Koblenz übertragen (vgl. hierzu erneut OLG Köln FGPrax 2011, 128), sowie Beschluss des Senats vom 16. Dezember 2014 zu Az. 8 W 135/14 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Brandenburg, 13.04.2021 - 3 W 35/21

    Einrichtung einer Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Beendigung des

    Vielmehr ist anerkannt, dass es genügt, wenn der Prozessweg nur notfalls beschritten, zuvor aber mit dem Gegner gütlich verhandelt und er zur außergerichtlichen Erfüllung der Ansprüche des Antragstellers bewegt werden soll (OLG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 2 Wx 198/10 -, juris).
  • OLG München, 20.03.2012 - 31 Wx 81/12

    Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben: Beschränkung auf die Beendigung

    Dass der Prozessweg möglicherweise noch nicht gleich beschritten werden soll und kann, da gegebenenfalls noch Fristsetzungen zu erfolgen haben, ist nach allgemeiner Meinung unerheblich (Trimborn von Landenberg in Burandt/Rojahn Erbecht, 2010, § 1961 Rn 4; OLG Köln MDR 2011, 370, 371).
  • OLG Braunschweig, 23.10.2019 - 1 W 26/19

    Erbengemeinschaft; Miterbe; unbekannte Erben; Erbausschlagungserklärung;

    Wird die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft abgelehnt, ist beschwerdebefugt, wer ein rechtliches Interesse an der Abänderung des ablehnenden Beschlusses hat, § 59 Abs. 1 FamFG; dies ist insbesondere bei Nachlassgläubigern der Fall, die gemäß § 1961 BGB die Nachlasspflegschaft beantragt haben, § 59 Abs. 2 FamFG (OLG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 2 Wx 198/10 -, ZEV 2011, S. 582 [583]; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 15 W 308/10 -, NJW-RR 2010, S. 1594 [1594 f.] m.w.N.; Beschluss vom 30. Juli 2014 - 10 W 112/14 -, juris, Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 18.12.2020 - 3 W 28/20

    Auffindung von Erben; Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung von Erbrechten;

    Bedarf die Entscheidung des Beschwerdegerichts zu ihrer Ausführung einer besonderen Handlung - etwa der Bestellung eines Nachlasspflegers oder hier einer öffentlichen Aufforderung gemäß § 1965 BGB -, so ist diese dem funktionell zuständigen Ausgangsgericht zu überlassen (OLG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 2 Wx 198/10 -, FGPrax 2011, S. 128 [129]; Bumiller , in: Bumiller/Harders, FamFG, 12. Auflage 2019, § 69, Rn. 8; Fischer , in: MüKo FamFG, 3. Auflage 2018, § 69, Rn. 64; Sternal , in: Keidel, FamFG, 20. Auflage 2020, § 69, Rn. 10 jeweils m.w.N. und Beispielen).
  • OLG Hamm, 11.03.2014 - 15 W 316/13

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Nachlassgläubigers gegen die Festsetzung der

    Ein Rechtsschutzinteresse des Gläubigers besteht auch, wenn er seinen Anspruch zunächst außergerichtlich ohne sofortige Klage geltend machen will (Senat FamRZ 2010, 1112 f.; OLG Köln FamRZ 2011, 1251).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 3 Wx 5/12

    Erbrecht: Anforderungen an den Nachweis der Echtheit eines handschriftlichen

    28 Die Entscheidung über die Abhilfe gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1, Halbsatz 2 FamFG hat durch Beschluss zu ergehen, der grundsätzlich einer Begründung bedarf und den Beteiligten bekanntzugeben ist (BGH, NVwZ 2011, 127 Rn. 18; OLG Köln, FGPrax 2011, 128, 129; Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 68 Rn. 12; Hahne/Munzig/Gutjahr, BeckOK FamFG, Edition 10, § 68 Rn. 8).
  • LG Stuttgart, 10.02.2022 - 19 T 46/22

    Grobe Verfahrensverstöße bei der Durchführung des Unterbringungsverfahrens

    Die Entscheidung über die Abhilfe hat stets durch Beschluss zu ergehen, der grundsätzlich einer Begründung bedarf (BGH NVwZ 2011, 127; OLG Köln FGPrax 2011, 128).
  • OLG Saarbrücken, 29.09.2014 - 5 W 64/14

    Anordnung einer Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Geltendmachung von Ansprüchen

    Auch die zunächst außergerichtliche Durchsetzung oder eine im Verhandlungswege verfolgte Verwirklichung von Ansprüchen kann Ziel der Anordnung einer Nachlasspflegschaft sein (OLG Köln FGPrax 2011, 128 ; MünchKommBGB/Armbrüster, 6.Aufl., § 1961 Rdn. 6), solange der Nachlassgläubiger nur für den Fall des Scheiterns ins Auge fasst, gerichtlich gegen den Nachlass vorzugehen.
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