Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.07.1988 - 7 U 74/88   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1988, 508
  • VersR 1989, 66



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Köln, 12.01.1994 - 22 W 44/93  

    Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung

    Andererseits kann sich der Senat auch nicht der vom Bundesgerichtshof vertretenen Auffassung (zu-letzt BGHZ 106, 359, 366 f. = NJW 89, 2885 ff., und NJW 1990, 3147/3148; ihm folgend u.a. OLG Köln WRP 86, 117 (6. ZS); VersR 89, 66 (7. ZS) VersR 92, 518 (19. ZS), OLG Hamm VersR 92, 514; OLG Nürnberg FamRZ 90, 1225; Zöller-Vollkommer, ZPO, 18. Aufl., § 91 a RN 48 m.w.N.; vgl. auch die wei-teren Nachweise bei Schneider, Streitwertkommentar, 10. Aufl., 1992, RN 1506) anzuschließen, wonach der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung regelmäßig auf den Betrag der bis zur Erledigungs-erklärung entstandenen Kosten zu begrenzen ist, sofern nicht ausnahmsweise das Interesse an der Feststellung der ursprünglichen Erfolgsaussicht der Klage anders geartet sei (z.B. für Ehrenschutz BGH NJW 82, 718).
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