Rechtsprechung
OLG Köln, 12.03.2012 - II-4 UF 267/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- unterhalt24.com (Kurzinformation)
Gemeinsames Sorgerecht trotz Unstimmigkeiten zwischen den Eltern über das Umgangsrecht
- anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)
Stärkung von Väterrechten: Meinungsverschiedenheiten reichen nicht, um Antrag auf Sorgerecht abzulehnen
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Erteilung des gemeinsamen Sorgerechts auch bei Streitigkeiten über die Ausübung des Umgangsrechts
Verfahrensgang
- AG Brühl, 18.10.2011 - 33 F 193/11
- OLG Köln, 12.03.2012 - II-4 UF 267/11
- OLG Köln, 14.03.2012 - 4 UF 267/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
Elternrecht des Vaters
Auszug aus OLG Köln, 12.03.2012 - 4 UF 267/11
Denn auch als Vater eines nicht in einer Ehe geborenen Kindes hat er das Recht, die Übertragung der elterlichen Mitsorge für dieses Kind auf sich zu beantragen (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1403).Bis zur Neuregelung des § 1672 Abs. 1 BGB ist aufgrund der vorläufigen Anordnung des BVerfG auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil der elterlichen Sorge auf die unverheirateten Eltern gemeinsam zu übertragen, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht (BVerfG Beschluss vom 21.07.2010 - 1 BvR 420/09 - in Juris).
- OLG Brandenburg, 22.03.2011 - 10 UF 2/11
Übertragung der (gemeinsamen) elterlichen Sorge auf den Vater eines …
Auszug aus OLG Köln, 12.03.2012 - 4 UF 267/11
Eine gemeinsame elterliche Sorge kann allerdings dann untunlich erscheinen, wenn zwischen den Eltern ein Mindestmaß an Übereinstimmung fehlt, wenn sie weder kooperationsfähig noch kooperationsbereit sind (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2011, 1662, 1663, Beschluss vom 22.03.2011 - 10 UF 2/11 -). - OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 10 UF 2/11
Elterliche Sorge für nichtehelich geborenes Kind im Übergangsfall: Gemeinsame …
Auszug aus OLG Köln, 12.03.2012 - 4 UF 267/11
Eine gemeinsame elterliche Sorge kann allerdings dann untunlich erscheinen, wenn zwischen den Eltern ein Mindestmaß an Übereinstimmung fehlt, wenn sie weder kooperationsfähig noch kooperationsbereit sind (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2011, 1662, 1663, Beschluss vom 22.03.2011 - 10 UF 2/11 -).