Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.04.2005 - 17 W 69/05   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfahrensgebühr für Klageerhebung fällt an, wenn PKH-Gesuch und Klageschrift ohne einschränkenden Zusatz bei Gericht eingereicht werden

Verfahrensgang

  • LG Bonn, 08.03.2005 - 9 O 529/04
  • OLG Köln, 12.04.2005 - 17 W 69/05

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2006, 112



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Wird zitiert von ... (2)  

  • LAG Köln, 18.02.2009 - 7 Ta 381/08  

    Unbedingte Klageerhebung; PKH-Antrag; Verweisungsbeschluss; Zusammenhangsklage;

    Bei gleichzeitiger Einreichung von PKH-Gesuch und Klage wird neben dem PKH-Verfahren auch der Rechtsstreit als solcher anhängig, falls nicht der Antragsteller eindeutig klarstellt, dass er den Klageantrag nur bedingt für den Fall der PKH-Bewilligung stellen will (BGH, NJW 1952, 515; BGH FamRZ 1996, 1142 f.; BGH, MDR 2007, 1388 f.; OLG Köln, MDR 2006, 112; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 117 Rn. 7).
  • OLG Schleswig, 18.02.2010 - 13 UF 167/09  

    Auslegung eines Prozesskostenhilfegesuchs hinsichtlich der Unbedingtheit der

    Grundsätzlich wird bei gleichzeitiger Einreichung von Prozesskostenhilfegesuch und Klage neben dem Prozesskostenhilfeverfahren auch der Rechtsstreit als solcher anhängig (BGH FamRZ 1996, 1142 f), es sei denn, der Antragsteller stellt eindeutig klar, dass er den Klagantrag nur bedingt für den Fall der Prozesskostenhilfebewilligung stellen will (BGH FamRZ 1996, 1142 f; OLG Köln MDR 2006, 112; OLG Koblenz MDR 2004, 177; OLG Dresden, Beschluss vom 19.09.1997, Az. 6 W 1000/97, zitiert nach Juris, Rn. 14).
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