Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Wx 86/10   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de

    Zeitliche Anknüpfungspunkt für die Rückschlagsperre des § 88 InsO

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Grundbuchberichtigungsanspruch des Insolvenzverwalters bei aufgrund der Rückschlagsperre unwirksam gewordener Sicherungshypothek

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)

    Grundbuchberichtigungsanspruch des Insolvenzverwalters bei aufgrund der Rückschlagsperre unwirksam gewordener Sicherungshypothek

  • lto.de (Kurzinformation)

    Grundbuchberichtigung bei Unwirksamwerden einer Sicherungshypothek aufgrund der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre

Verfahrensgang

  • AG Siegburg, 16.04.2010 - HO-1494
  • OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Wx 86/10

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2010, 1763
  • FGPrax 2010, 230



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11  

    Grundbuchrecht - Sicherungshypothek erloschen: Wer muss Löschung bewilligen?

    Das Grundbuch ist vielmehr auch dann zu berichtigen, wenn seine Unrichtigkeit im Sinne von § 22 GBO nachgewiesen wird (OLG Köln, ZIP 2010, 1763, 1765; OLG München, ZIP 2012, 382, 383; Hügel/Wilsch, GBO, 2. Aufl., Insolvenzrecht und Grundbuchverfahren Rn. 100; Eckardt in Jaeger, InsO, § 88 Rn. 65; Münch-Komm-InsO/Breuer, 2. Aufl., § 88 Rn. 23; aA Bestelmeyer, Rpfleger 2006, 387, 388).

    Im Übrigen werden seine berechtigten Belange dadurch gewahrt, dass ihm das Grundbuchamt vor der Löschung im Wege des § 22 Abs. 1 GBO rechtliches Gehör zu gewähren hat (Senat, Urteil vom 12. November 2004 - V ZR 322/03, NJW-RR 2005, 315, 316 mwN; OLG Köln, ZIP 2010, 1763, 1765; OLG München, ZIP 2012, 382, 383; Demharter, GBO, 28. Aufl., § 22 Rn. 49).

  • OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11  

    Immobilien - Löschung von Zwangshypothek nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Lediglich der Entscheidung des OLG Köln vom 14. Juli 2010, ZIP 2010, 1763, kann entnommen werden, dass dieses den Unrichtigkeitsnachweis gemäß § 22 Abs. 1 GBO ausreichen lassen will, aber verlangt, dass den von der Rückschlagsperre betroffenen Gläubigern vor der Löschung der Grundbucheintragung rechtliches Gehör gewährt wird.

    Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung und eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist auch zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln ZIP 2010, 1763) erforderlich.

  • OLG München, 27.10.2011 - 34 Wx 435/11  

    Immobilien - Löschung einer Zwangshypothek durch Unrichtigkeitsnachweis möglich!

    Ist eine zu Gunsten eines Gläubigers im Grundbuch eingetragene Sicherungshypothek mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre unwirksam geworden, so kann der Insolvenzverwalter ungeachtet der Möglichkeit eines späteren erneuten Wirksamwerdens der Sicherung die Berichtigung des Grundbuchs im Wege des Unrichtigkeitsnachweises betreiben (Anschluss an OLG Köln vom 14. Juli 2010, 2 W 86/10, ZIP 2010, 1763; a.A. OLG Stuttgart vom 30. August 2011, 8 W 310/11).*).

    Dem hat sich das Oberlandesgericht Köln (ZIP 2010, 1763), wenn auch nur im nichttragenden Teil seiner Entscheidung, angeschlossen und klargestellt, dass die Grundsätze zum Wiederaufleben nur greifen, wenn zum Zeitpunkt der Beendigung des Insolvenzverfahrens oder der Freigabe des Grundstücks die Zwangshypothek noch im Grundbuch eingetragen ist (a. a. O., S. 1765).

  • OLG Hamm, 07.12.2011 - 15 W 26/11  

    Insolvenzrecht - Löschung eingetragener Zwangshypothek: Wann möglich?

    Der BGH hat in der vorgenannten Entscheidung im Falle des § 88 InsO vielmehr eine Löschung der unwirksam gewordenen Zwangshypothek aufgrund Unrichtigkeitsnachweises ausdrücklich für zulässig erachtet (vgl. das vorgenannte BGH-Urteil, zitiert nach juris Rn. 22; so auch OLG Köln, Beschluss vom 14.07.2010, 2 Wx 86/10, zitiert nach juris Rn. 14 ff. und Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 2223a).
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