Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.09.1999 - 22 U 30/99   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftung für unerträglich hohe Temperaturen hinter einer Glasfassade

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer haftet für den sommerlichen Wärmeschutz von Büroräumen hinter Glasfassaden? (IBR 2000, 69)

Verfahrensgang

  • LG Bonn, 17.12.1998 - 7 O 368/96
  • OLG Köln, 14.09.1999 - 22 U 30/99

Zeitschriftenfundstellen

  • IBR 2000, 69



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG Celle, 29.08.2007 - 14 U 149/06  

    Architekten & Ingenieure - Was muss Architekt für Wärmeschutz berücksichtigen?

    Außerdem sprechen gegen ein nächtliches Offenhalten von Fassadenöffnungen auch Sicherheitsaspekte (vgl. dazu insgesamt auch OLG Köln, IBR 2000, 69 - juris-Rn. 55 und 57); dies gilt im vorliegenden Fall insbesondere im Hinblick darauf, dass die erforderliche Querlüftung in den Klassenräumen die Öffnung der raumhohen - also bis auf den Boden reichenden - Lüftungsflügel voraussetzt.

    Der Senat teilt insoweit die in der Rechtsprechung bereits in der Vergangenheit in einem vergleichbaren Fall bejahte Auffassung, dass dem als Sonderfachmann mit der Konzeption des Wärmeschutzes beauftragten Fachingenieur eine entsprechende Aufklärungsverpflichtung obliegt (vgl. dazu OLG Köln, IBR 2000, 69 - juris-Rn. 57).

  • LG Düsseldorf, 22.12.2003 - 3 O 93/03  

    Architekten & Ingenieure - Überwachungsverschulden bei Wasserschaden?

    Er muß auf der Basis des Kenntnisstands eines durchschnittlichen Architekten mögliche Probleme erkennen und durch Nachfrage klären (vgl. OLG Köln, Urt. v. 14.9.1999, 22 U 30/99, IBR 2000, 69).

    Keiner von beiden kann sich haftungsmindernd auf die Fehler des anderen berufen, weil weder der Architekt noch der Sonderfachmann, die für den gleichen Mangel verantwortlich sind, Erfüllungsgehilfen des Bauherrn sind (vgl. allg. OLG Köln, Urt. v. 14.9.1999, 22 U 30/99, IBR 2000, 69).

  • OLG Bamberg, 04.06.2003 - 8 U 12/02  

    Architekten & Ingenieure - Haftet Architekt bei Fehlern des Sonderfachmanns?

    In einem solchen Fall ist der Bundesgerichtshof (BauR 1971, 265 f.) von einer gesamtschuldnerischen Haftung des Architekten und des die statische Berechnung Ausführenden ausgegangen und hat die Frage des Ausgleichs im Innenverhältnis zwischen ihnen, da nicht streitgegenständlich, dahingestellt lassen (ebenso u.a. OLG München, BauR 2003, 278 f.; OLG Köln IBR 2000, 69; OLG Naumburg IBR 2001, 320).
mehr
  • OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 4 U 141/06  

    Bauvertrag - Mitverschulden d. Bauherr-Architekten bei mangelnder Bauüberwachung

    Die Klägerin zu 2) als Bauherrin schuldete der Drittbeklagten, d.h. dem Sonderfachmann, der selbst ausdrücklich, wenngleich als lediglich "unterstützende Bauleitung", die Leistungsphase "Bauüberwachung" übernommen hatte, keine "allgemeine Überwachung" (vgl. OLG Köln vom 14.09.1999, 22 U 30/99, Rn. 90 - zit. nach Juris).
  • OLG Naumburg, 25.04.2001 - 5 U 10/01  

    Gesamtschuld zwischen bauleitendem Architekten und Fachplaner!

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