Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.12.1995 - 20 U 109/95   

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 1997, 709



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Düsseldorf, 13.05.1998 - 11 U 53/97  

    Gemeinschaftliche Verwaltung von Bruchteilseigentum

    Eine Verpflichtung, an solchen Mehrheitsbeschlüssen in einem bestimmten Sinne mitzuwirken, besteht dabei nicht (Staudinger/Langhein, 13. Aufl., § 745 BGB Rdnr. 16), denn die Bruchteilsgemeinschaft als solche begründet keine allgemeine Pflicht zum Schutz oder zur Förderung der wechselseitigen wirtschaftlichen Interessen (vgl. OLG Köln VersR 1997, 709; Palandt/Thomas, 57. Aufl., § 741 BGB Rdnr. 9).
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