Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.12.1995 - 3 U 241/94   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bürgschaft GmbH Gesellschafters Haustürwiderrufsgesetz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    HWiG §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 6
    Bürgschaft GmbH Gesellschafters Haustürwiderrufsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bürgschaft des GmbH-Gesellschafters/Haustürwiderrufsgesetz

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Haustürwiderrufsgesetz: Keine Geltung bei Bürgschaft eines GmbH-Gesellschafter- Geschäftsführers

Sonstiges

Verfahrensgang

  • LG Aachen, 08.11.1994 - 1 O 10/94
  • OLG Köln, 15.12.1995 - 3 U 241/94

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 1996, 1524



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Köln, 01.10.1999 - 19 U 14/99  

    Schutz des VerbrKrG für GmbH-Gesellschafter

    Die die Anwendbarkeit des VerbrKrG verneinende Entscheidung des OLG Köln (OLGR 1996, 128), auf die die Klägerin sich beruft, liegt zeitlich vor der des BGH; die später ergangene Entscheidung des Hans. OLG Hamburg (OLGR 1998, 413) hält zwar ebenfalls den GmbH-Geschäftsführer als nicht zum durch das VerbrKrG geschützten Personenkreis gehörig, wenn er Alleingesellschafter ist; sie ist aber schon deshalb nicht vergleichbar, weil das weder der "Dritte" in dem vom BGH entschiedenen Fall war noch der Beklagte hier ist; im übrigen beschäftigen sich diese und weitere Entscheidungen (OLG Brandenburg OLGR 1998, 181) vordringlich mit der Frage, ob die Bürgschaft den Bestimmungen des VerbrKrG unterfällt, was verneint wird.
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2006 - 1 U 176/05  

    Verbrauchereigenschaft bei Schuldbeitritt zu einem Geschäftsdarlehen einer GmbH

    Die These von der Verbrauchereigenschaft des geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH, der einen Schuldbeitritt zu einem der Gesellschaft für ihre geschäftlichen Zwecke gewährten Darlehen erklärt, ist im Schrifttum und in der obergerichtlichen Rechtsprechung auf Widerspruch gestoßen (Canaris AcP 200, 273, 355; Dauner-Lieb/Dötsch, Der Betrieb, 2003, 1666 ff.; Wackerbarth, Der Betrieb 1998, 1950; Hänlein, Der Betrieb 2001, 1185 ff .; OLG Oldenburg WM 2000, 1935; OLG Köln Betriebs-Berater 1996, 1524 als obiter dictum; OLG Rostock, Urteil vom 23.12.2004, Az.: 1 U 123/03).
  • OLG Köln, 04.09.2002 - 19 U 14/99  

    Schutz des VerbrKrG für GmbH-Gesellschafter

    Die die Anwendbarkeit des VerbrKrG verneinende Entscheidung des OLG Köln (OLGR 1996, 128), auf die die Klägerin sich beruft, liegt zeitlich vor der des BGH; die später ergangene Entscheidung des Hans. OLG Hamburg (OLGR 1998, 413) hält zwar ebenfalls den GmbH-Geschäftsführer als nicht zum durch das VerbrKrG geschützten Personenkreis gehörig, wenn er Alleingesellschafter ist; sie ist aber schon deshalb nicht vergleichbar, weil das weder der "Dritte" in dem vom BGH entschiedenen Fall war noch der Beklagte hier ist; im übrigen beschäftigen sich diese und weitere Entscheidungen (OLG Brandenburg OLGR 1998, 181) vordringlich mit der Frage, ob die Bürgschaft den Bestimmungen des VerbrKrG unterfällt, was verneint wird.
  • OLG Hamburg, 08.09.1998 - 14 U 246/97  
    Zu diesem Personenkreis zählt der Beklagte nicht (vgl. OLG Köln, BB 96, 1524; Kurz, Ist der Mehrheitsgesellschafter und Alleingeschäftsführer einer GmbH "Verbraucher"? NJW 97, 1828 f., 1829 gegen BGH NJW 96, 2156 f., 2158 - allerdings für eine Alleingeschäftsführerin und Mehrheitsgesellschafterin -).
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