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OLG Köln, 16.04.2010 - II-4 UF 47/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines teilweisen Sorgerechtsentzugs bei Gefährdung des Kindeswohls durch Behinderung des Umgangsrechts des anderen Elternteils
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666
Teilweise Entzug des Sorgerechts im Hinblick auf den Umfang mit dem Vater des Kindes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Brühl, 12.02.2010 - 31 F 442/08
- OLG Köln, 16.04.2010 - II-4 UF 47/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1375
- FamRZ 2010, 1747
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Brühl, 12.02.2010 - 31 F 442/08
Auszug aus OLG Köln, 16.04.2010 - 4 UF 47/10
1) Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 12. Februar 2010 - 31 F 442/08 AG Brühl - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. - BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80
Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB
Auszug aus OLG Köln, 16.04.2010 - 4 UF 47/10
Deshalb sind Ausschlüsse oder Beschränkungen des Umgangsrechts nur gerechtfertigt, soweit sie durch eine konkrete Gefährdung des Kindes erforderlich sind (z.B. BVerfG, FamRZ 83, 872).
- KG, 15.01.2016 - 13 UF 202/14
Entziehung der elterlichen Sorge: Kindeswohlgefährdung aufgrund einer Vielzahl …
Die angesichts der Bedürfnisse des Kindes unangemessene Verweigerung des Kontakts zu einer Bezugsperson des Kindes stellt aber sowohl nach der Auffassung der Rechtsprechung (vgl. beispielsweise OLG Köln, Beschluss vom 16. April 2010 - 4 UF 47/10, NJW-RR 2010, 1375 [bei juris LS 1, 2 zum rechtlich ähnlich gelagerten Fall, dass ein Elternteil den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil vereitelt] sowie Palandt/Götz, BGB [75. Aufl. 2016], § 1666 Rn. 19) als auch der Meinung der Kinder- und Jugendpsychologie (…vgl. Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten [6. Aufl. 2015], Rn. 1198ff sowie die Stellungnahme des Sozialpädiatrischen Centrums der C... vom 24. März 2015; V/64ff.) eine gravierende Beeinträchtigung des kindlichen Wohls dar, weil dadurch die Entwicklung von Bindungen des Kindes beeinträchtigt und die Gefahr der Herausbildung von Bindungsstörungen oder anderen Risiken für das seelische Wohl des Kindes begründet wird. - OLG Köln, 01.03.2018 - 10 UF 19/18
Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Kindesvater im Rahmen eines …
Der betreuende Elternteil muss ohne jeden Vorbehalt bereit sein, den persönlichen Umgang mit dem anderen Elternteil zuzulassen und aktiv auf Umgangskontakte hinzuwirken, so dass umgekehrt von einer ausreichenden Erziehungseignung einesinsoweit intoleranten Elternteils nicht ausgegangen werden kann (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 29.08.2002 - 10 UF 229/02, FamRZ 2003, 397; OLG Hamm, Beschl. v. 14.05.2009 - 2 UF 63/09, FamRZ 2009, 1763; OLG Köln, Beschl. v. 16.04.2010 -4 UF 47/10, FamRZ 2010, 1747).