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OLG Köln, 17.04.2012 - II-4 UF 17/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 21.12.2010 - 401 F 197/10
- OLG Köln, 17.04.2012 - II-4 UF 17/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 1312
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde; …
Auszug aus OLG Köln, 17.04.2012 - 4 UF 17/11
Voraussetzung für ein Eingreifen des Familiengerichts ist eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH FamRZ 2012, 99 - 103 m .w. N.).
- OLG Frankfurt, 20.05.2015 - 4 UF 122/15
Notwendigkeit eines Antrags für Unterbringungsverfahren im Rahmen einstweiliger …
Obgleich in § 1631b BGB kein Antragserfordernis postuliert ist, sodass der Grundsatz der nichtstreitigen Familiensachen wie auch sonst in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit - gilt, dass Verfahren von Amts wegen eingeleitet werden (…vergl. Keidel-Giers/Sternal, 18. Auflage, § 24 FamFG, Rz. 3), ist der Senat der Ansicht, dass für Genehmigungserteilungsverfahren wie dem Vorliegenden ein Antrag desjenigen erforderlich ist, dessen (Willens-)Erklärung der Genehmigung zur eigenen Wirksamkeit bedarf (so auch im Ergebnis: OLG Bremen, FamRZ 2013, 1227f., zu § 1618 BGB auch Senatsbeschluss vom 10.08.2011, 4 UF 17/11).