Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.06.2003 - 2 Ws 343/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Arrest; Vermögensvorteil; Verhältnismäßigkeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StGB § 73; StPO § 111 b
Arrest; Vermögensvorteil; Verhältnismäßigkeit
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Auch Arrestbeschlüsse unterliegen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Verfahrensgang
- AG Köln, 22.03.2002 - 505 Gs 980/02
- OLG Köln, 18.06.2003 - 2 Ws 343/03
Zeitschriftenfundstellen
- StV 2004, 121
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 30.03.2004 - 2 Ws 105/04
Sicherungsbedürfnis bei Arrestanordnung
Nach neuerer Rechtsprechung des Senats gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch bei Maßnahmen der Sicherstellung von Gegenständen nach §§ 111 b ff StPO; allerdings sind die insoweit zu stellenden Anforderungen weniger streng als bei Haftentscheidungen (vgl. Senat 18.06.2003 - 2 Ws 343/03 - und 10.02.2004 - 2 Ws 704/03 - ). - BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06
Dinglicher Arrest (keine Fristen bei dringenden Gründen für eine …
- OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11
Arrestanordnung gegen den Mitarbeiter eines Krematoriums zum Zwecke der …
Zwar kann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ihrer Aufrechterhaltung inhaltliche und zeitliche Grenzen setzen, jedoch bleiben die hieran zu stellenden Anforderungen ohnedies grundsätzlich hinter denjenigen, die bei einer Inhaftierung zu gelten haben, zurück (KG in wistra 2010, 317, 319; OLG Köln in StV 2004, 121, 122 und Beschluss v. 23. November 2009, Az.: 2 Ws 559-560/09 ). - OLG Köln, 23.11.2009 - 2 Ws 559/09
Aufhebung eines Arrestbeschlusses zur Rückgewinnungshilfe
Aus § 111 b Abs. 3 StPO ergibt sich insoweit nämlich, dass bei Vorliegen dringender Gründe - dies ist gleichbedeutend mit dringendem Tatverdacht - die Sicherstellung grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung möglich ist." (SenE v. 18.06.03 - 2 Ws 343/03 - = StV 04, 121; SenE v. 16.09.2005 - 2 Ws 334/05).
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