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   OLG Köln, 18.07.1996 - Ss 179/96 (B) - 220 B   

Volltextveröffentlichungen (3)




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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Hamm, 24.02.2006 - 4 Ss OWi 58/06  

    Absehen vom Fahrverbot - Rotlichtverstoß nachts

    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn aufgrund aller Umstände selbst eine abstrakte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer - Querverkehr oder Fußgänger - nicht in Betracht kommt (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 22; OLG Hamm, VRS 90, 453; BayObLG NZV 97, 320; OLG Brandenburg ZfSch 2003, 471; OLG Köln, VRS 92, 279 und VRS 98, 389).
  • OLG Zweibrücken, 19.02.2001 - 1 Ss 294/00  

    Fahrverbot - Beharrlicher Verstoß ist möglich, auch wenn kein Regelfall nach §

    Danach kann gegen den Kraftfahrer ein Fahrverbot festgesetzt werden, der unter beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat: Beharrliche Pflichtverletzungen sind solche, durch deren wiederholte Begehung der Betroffene zeigt, dass ihm die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht, in zuvor begangenes Unrecht fehlen (OLG Düsseldorf NZV 1994, 41 f; Senat, Beschluss vom 29. Juli 1996 - 1 Ss 179/96).
  • OLG Köln, 08.02.2000 - Ss 51/00 (B) 23  
    Insbesondere zu Nr. 34.2 BkatV ist anerkannt, dass nur besonders schwerwiegende Rotlichtverstöße unter diese Regelung fallen (SenatsE NZV 1994, 41; NZV 1994, 330 = VRS 87, 147; VRS 92, 228; VRS 92, 279; VRS 97, 381).
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