Rechtsprechung
| OLG Köln, 19.11.1999 - 3 U 93/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besitz an Werkzeugen eines Handwerkers auf einer Baustelle
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauvertrag - Wegnahme der Werkzeuge wegen offener Forderungen?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- baurechtsurteile.de (Kurzinformation)
Wegnahme der Werkzeuge wegen offener Forderungen?
- finanztip.de (Kurzinformation)
Werkzeuge weggenommen - Bauherr will so Ansprüche gegen einen Handwerker sichern
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauherr darf wegen offener Schadensersatzforderungen Werkzeug seines Handwerkers nicht "beschlagnahmen"! (IBR 2004, 310)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 11.06.1999 - 8 O 219/99
- OLG Köln, 19.11.1999 - 3 U 93/99
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 2000, 152
- BauR 2000, 1096 (Ls.)
- BauR 2000, 1383 (Ls.)
- BauR 2004, 1053 (Ls.)
- IBR 2004, 310
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Düsseldorf, 28.11.2007 - 11 U 19/07
Bauvertrag - Verwendungsrecht des Auftraggebers und verbotene Eigenmacht
Gegenstände, die der Bauunternehmer auf eine Baustelle verbringt, verbleiben in seinem Besitz und gehen nicht etwa in den Besitz des Bauherrn über (OLG Köln, MDR 2000, 152; KG, KGR 2002, 346;… Palandt/Bassenge, BGB, 66. Aufl. 2007, § 854, Rn. 4). - OLG Köln, 18.04.2005 - 19 U 10/05
Kein gutgläubiger Erwerb nach Unterschlagung eines Autos durch Kaufinteressenten …
Die Vorschrift setzt nicht notwendig das Vorliegen eines Abhängigkeits- oder eines sozialen Über-/Unterordnungsverhältnisses zwischen Besitzherrn und Besitzdiener voraus, sondern lediglich eine Beziehung, welche den Besitzer zur jederzeitigen Weisung bzw. zum Eingreifen berechtigt (vgl. OLG Köln, OLGR 2000, 263). - OLG Düsseldorf, 15.11.2001 - 10 U 125/01 Der Glaubhaftmachung eines Verfügungsgrundes, also einer besonderen Dringlichkeit der beantragten Anordnung, bedarf es bei der Geltendmachung eines auf Wiedereinräumung des Besitzes gerichteten Anspruchs im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1516 und OLG Köln MDR 2000, 152, jeweils m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 23.09.2005 - 4 U 25/05
Klage auf Wiedereinräumung des Besitzes gem. § 861 Abs. 1 Satz 1 BGB
Es besteht daher in der Regel im Zivilrecht kein Bedarf, diese Klärung bereits in das Eilverfahren vorzuziehen und hierdurch das Hauptsacheverfahren zu entwerten (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 17.05.2001, BauR 2001, 1465; OLG Köln, Beschluss vom 09.08.1995, MDR 1995, 1215, 1216, und Urteil vom 19.11.1999, MDR 2000, 152). - OLG Celle, 17.05.2001 - 13 U 67/01
Bauträgervertrag: Einzug der Erwerber ohne Übergabe als verbotene Eigenmacht?
Zur Geltendmachung des Besitzschutzanspruchs im Verfügungsverfahren bedarf es keines besonderen, über das Vorliegen der verbotenen Eigenmacht hinausgehenden Verfügungsgrunds OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 1516; OLG Köln, MDR 2000, 152; MünchKomm.-Heinze, ZPO, § 940 a Rdnr. 2. - KG, 15.02.2002 - 9 U 960/00
Bauvertrag - Wer ist Besitzer gemieteter Baugeräte und Bauhilfsstoffe?
- KG, 15.02.2002 - 9 U 960/01
Besitzverhältnisse an auf eine Baustelle verbrachten Schalungsteilen
