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   OLG Köln, 20.12.2011 - 23 WLw 3/11   

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https://dejure.org/2011,6336
OLG Köln, 20.12.2011 - 23 WLw 3/11 (https://dejure.org/2011,6336)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.2011 - 23 WLw 3/11 (https://dejure.org/2011,6336)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 23 WLw 3/11 (https://dejure.org/2011,6336)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.05.1966 - V BLw 52/65
    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2011 - 23 WLw 3/11
    Der Übernehmer eines Hofes muss jedenfalls in der Lage sein, den Hof in einer Weise zu bewirtschaften, dass in den Erträgen der Acker- und Viehwirtschaft keine größeren Ausfälle eintreten als bei jedem anderen neu aufziehenden Landwirt, der den Anforderungen an eine ordnungsmäßige Bewirtschaftung gewachsen ist (BGH MDR 1966, 751 juris Rn17).

    An die Wirtschaftsfähigkeit sind grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen, vor allem dann, wenn Angehörige der gleichen Hoferbenordnung um die Hoferbfolge streiten (BGH, MDR 1966, 751, juris Rn17; OLG Oldenburg, RdL 2011, 191 ff., juris Rn31).

  • OLG Hamm, 23.09.2008 - 10 W 22/08

    Hoffolgezeugnis bei Vor- und Nacherbschaft, Ausfall des vorgesehenen Nacherben,

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2011 - 23 WLw 3/11
    Die funktionelle Gleichsetzung der Wirtschaftsfähigkeit des Volljährigen mit der Erwartung künftiger Wirtschaftsfähigkeit des noch nicht Volljährigen gebietet insoweit, dass auch die Erwartung des "Hineinwachsens" mit zumindest einer gewissen Wahrscheinlichkeit positiv festzustellen ist und es daher nicht ausreicht, wenn das "Hineinwachsen" nicht auszuschließen ist (OLG Oldenburg RdL 2010, 131 ff. juris Rn26; etwas strenger wohl noch OLG Hamm, Beschl. v. 23.9.2008, 10 W 22/08, juris Rn29: die körperliche und geistige Veranlagung des Kindes und die übrigen Verhältnisse müssen das natürliche Hineinwachsen in die landwirtschaftliche Berufstätigkeit positiv erwarten lassen).
  • BGH, 28.11.1990 - BLw 9/89

    Teilweise Übertragung eines Hofs durch Schenkungsvertrag - Mangelnde Altersreife

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2011 - 23 WLw 3/11
    Ob dies bei einem Kind künftig der Fall sein wird oder nicht, ist - bezogen auf den Zeitpunkt des Erbfalls - im Wege einer Prognose zu beurteilen, für die es darauf ankommt, ob bestimmte Umstände für ein späteres Hineinwachsen in die Aufgaben des Hofeigentümers sprechen; dabei sind alle für die Beurteilung bedeutsamen Umstände heranzuziehen und zu würdigen (BGH, Beschl. v. 28.11.1990, BLw 9/89, juris Rn19, 21).
  • BayObLG, 20.08.1998 - 1Z BR 25/98

    Auslegung eines gemeinschaftlichen späteren Testaments mit einer

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2011 - 23 WLw 3/11
    Die Entscheidung über einen Erbscheinsantrag kann anerkanntermaßen nicht von der Entscheidung über einen anderen Erbscheinsantrag abhängig gemacht werden, der einen anderen Nachlass betrifft (BayObLG, FamRZ 1999, 814 ff.).
  • OLG Hamm, 05.07.2016 - 10 W 37/16

    Streitige Hoferbfolge

    Dieser Grundsatz gilt auch für einen Feststellungsbeschluss bezüglich des Hoffolgezeugnisses als gegenständlich beschränkter Erbschein (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2011, 23 WLw 3/11 - juris Rn.5).
  • OLG Celle, 11.11.2016 - 7 W 38/16

    Landwirtschaftliches Bodenrecht: Kriterien der Hofeigenschaft; Voraussetzungen

    (a) Die Begünstigung, die die HöfeO für den Hoferben im Vergleich zu den allgemeinen Regeln des Erbrechts vorsieht, ist nur zu rechtfertigen, wenn der Zweck der HöfeO, der in der Erhaltung leitungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe liegt, erreicht werden kann und dazu der Hoferbe die subjektiven Voraussetzungen für eine eigene, selbstständige und verantwortliche Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes mit der erforderlichen Sicherheit erfüllt (OLG Köln, Beschl. v. 20.12.2011 - 23 WLw 3/11, juris-Rdnr. 15).
  • OLG Köln, 17.01.2013 - 23 WLw 10/12

    Feststellung der Hofeigenschaft durch das Landwirtschaftsgericht; Begriff des

    Der Übernehmer eines Hofes muss jedenfalls in der Lage sein, den Hof in einer Weise zu bewirtschaften, dass in den Erträgen der Acker- und Viehwirtschaft keine größeren Ausfälle eintreten als bei jedem anderen neu aufziehenden Landwirt, der den Anforderungen an eine ordnungsmäßige Bewirtschaftung gewachsen ist (BGH MDR 1966, 751 juris Rn. 17; Senatsbeschl. v. 20. Dezember 2011 - 23 WLw 3/11 - in juris dokumentiert).
  • AG Mettmann, 05.10.2020 - 7 Lw 4/18
    Die funktionelle Gleichsetzung der Wirtschaftsfähigkeit des Volljährigen mit der Erwartung künftiger Wirtschaftsfähigkeit des noch nicht Volljährigen gebietet insoweit, dass auch die Erwartung des "Hineinwachsens" mit zumindest einer gewissen Wahrscheinlichkeit positiv festzustellen ist und es daher nicht ausreicht, wenn ein "Hineinwachsen" nicht auszuschließen ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 23 WLw 3/11 - zitiert nach juris - m. w. Nachw.).
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