Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.08.2009 - 81 Ss 52/09 - 170   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige unbefugte Bekanntgabe einer internen Fahrprüferliste des TÜV ist nicht strafbar

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 25 Ns 28/09
  • OLG Köln, 21.08.2009 - 81 Ss 52/09 - 170

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2010, 166



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Köln, 20.12.2011 - 1 RVs 218/11  

    Weitergabe von Dienstgeheimnissen

    Die Kenntnis der Daten geht nicht über einen begrenzten Personenkreis hinaus (vgl. zum polizeilichen Informationssystem Hepolis: BGHSt 46, 339 = NJW 2001, 2032 = NStZ 2001, 372 = StV 2002, 24 = StraFo 2001, 278; vgl. auch SenE v. 21.08.2009 - 81 Ss 52-53/09 - = NJW 2010, 166 = VerkMitt 2010, Nr. 3).

    Wichtige öffentliche Interessen können aber auch dadurch gefährdet werden, dass die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und dass sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (BGH NJW 1958, 1403; Senat NJW 1988, 2489; SenE v. 11.01.2005 - 8 Ss 460/04 - = NJW 2005, 1000 = NStZ 2005, 387 = StraFo 2005, 216; SenE v. 21.08.2009 - 81 Ss 52- 53/09 - = NJW 2010, 166).

    Die Gefährdung liegt nicht schon dann vor, wenn mit ihr nur nach allgemeinen Erfahrungssätzen (abstrakt) zu rechnen ist (vgl. nur SenE v. 21.08.2009 - 81 Ss 52-53/09 - = NJW 2010, 166).

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