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   OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 82/94   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 3088



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Wird zitiert von ... (8)  

  • OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 847/99  

    Krankheitskosten

    Der Ausschluß der Rechnungen eines Arztes von der Erstattung durch den privaten Krankenversicherer ist aus wichtigem Grund dann zulässig, wenn in einer Mehrzahl von Patientenfällen Rechnungen unangemessen erhöht werden, weil eine medizinisch nicht vertretbare, ungerechtfertigte Überdiagnostik und -therapie betrieben wird (OLG Köln NJW 1996, 3088).

    b) Zutreffend weist das Landgericht auf die Rechtsprechung des OLG Köln (Urteil vom 4.6.1997 -- 5 U 175/96 -- VersR 1997, 474; vom 21.12.1995 -- 5 U 82/94 -- NJW 1996, 3088) hin, wonach der generelle Ausschluss von Dr. B. aus wichtigem Grund für sachlich gerechtfertigt erachtet und in dem Verfahren 5 U 175/96 (Urteil vom 4.6.1997, VersR 1997, 1474) als rechtskräftig feststehend behandelt wurde.

    Dies bedeutet für die hier zu treffende Entscheidung, dass der Senat die in anderen gerichtlichen Verfahren betreffend Dr. B. gewonnenen Erkenntnisse verwerten und zur Begründung heranziehen darf, ohne dass der Kläger daran beteiligt war und demzufolge auch keine Möglichkeit hatte, sich zum Streitstand in jenen Fällen zu äußern und den Erkenntnisprozess zu beeinflussen (vgl. OLG Köln Urteil vom 21.12.1995 -- 5 U 82/94 -- r+s 1996, 238, 239 r. Sp.; Urteil vom gleichen Tage -- 5 U 268/93 -- VersR 1996, 490, 491 r. Sp.).

    d) Die in § 5 (1) c MBKK 94 zugunsten des Versicherers vorgesehene Möglichkeit des Erstattungsausschlusses von Arztrechnungen ist weder überraschend i. S. v. § 3 AGBG noch nach § 9 AGBGB unwirksam (vgl. OLG Köln, r+s 1996, 238; r+s 1990, 135; VersR 1996, 490; OLG Hamm VersR 1988, 687; OLG Düsseldorf sowie Nichtannahmebeschluß des BGH VersR 1984, 273, 276; OLG München VersR 1977, 43; Urteil vom 7.12.1999 -- 25 U 2049/99 LG Bonn VersR 1991, 54).

  • LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07  

    Kein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Arztes

    In einem weiteren Urteil vom 04.06.1997 bestätigte das OLG Köln (Aktenzeichen 5 U 175/96; veröffentlicht in VersR 1997, 1474) die Wirksamkeit des Ausschlusses unter Berufung auf die rechtskräftigen Urteile in den Verfahren 5 U 80/94; 5 U 86/94; 5 U 82/94; 5 U 83/94; 5 U 84/94; 5 U 94/94; 5 U 268/93; 5 U 95/94 und 5 U 77/94 jeweils Landgericht Köln, mit denen jeweils Übermaßtherapien und - diagnostiken nach Einholung eines Sachverständigengutachtens festgestellt wurden.
  • OLG München, 25.02.1998 - 21 U 4320/97  
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  • OLG Köln, 27.05.1998 - 5 U 28/98  
    Die Senatsurteile 5 U 268/93, 5 U 77/94, 5 U 80/94, 5 U 82/94, 5 U 83/94, 5 U 84/94, 5 U 86/94 und 5 U 94/94 waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 94/94  
    Der Senat hat in drei, vonVersicherungsnehmern gegen die Debeka (5 U 80/94, 5 U 268/93 und 5 U 77/94) sowie von sechs Versicherungsnehmern gegen die DKV geführten Prozessen (5 U 82/94, 5 U 83/94, 5 U 84/94, 5 U 86/94, 5 U 93/94, 5 U 95/94), bei denen es ebenfalls um die Wirksamkeit des auf § 5 (1) c) MB/KK gestützten Ausschlusses der Rechnungen des Streithelfers von der Erstattung geht, nach Einholung von Sachverständigengutachten teils krasse, jedenfalls aber erhebliche Übermaßbehandlungen, insbesondere in bezug auf die Labordiagnostik festgestellt, wobei die Vorgehensweise des Streithelfers jeweils gleichgelagert ist.
  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 86/94  
    Der Senat hat in fünf weiteren, von Versicherungsnehmern gegen die Beklagte geführten Prozessen (5 U 82/94, 5 U 83/94, 5 U 84/94, 5 U 93/94, 5 U 94/94) sowie von drei Versicherungsnehmern gegen die Debeka geführten Prozessen (5 U 268/93, 5 U 77/94, 5 U 80/94), bei denen es ebenfalls um die Wirksamkeit des auf § 5 (1) c) MB/KK gestützten Ausschlusses der Rechnungen des Streithelfers von der Erstattung geht, nach Einholung von Sachverständigengutachten teils krasse, jedenfalls aber erhebliche Übermaßbehandlungen, insbesondere in bezug auf die Labordiagnostik festgestellt, wobei die Vorgehensweise des Streithelfers jeweils gleichgelagert ist.
  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 95/94  
    Der Senat hat in drei von Versicherungsnehmern gegen die Debeka (5 U 80/94, 5 U 268/93 und 5 U 77/94) sowie von fünf Versicherungsnehmern gegen die DKV geführten Prozessen (5 U 82/94, 5 U 83/94, 5 U 84/94, 5 U 86/94, 5 U 93/94, 5 U 94/94), bei denen es ebenfalls um die Wirksamkeit des auf § 5 (1) c) MB/KK gestützten Ausschlusses der Rechnungen des Streithelfers von der Erstattung geht, nach Einholung von Sachverständigengutachten teils krasse, jedenfalls aber erhebliche Übermaßbehandlungen, insbesondere in Bezug auf die Labordiagnostik festgestellt, wobei die Vorgehensweise des Streithelfers jeweils gleichgelagert ist.
  • VG Stuttgart, 09.07.2003 - 17 K 4875/02  

    Ausschluss von Arztrechnungen und Arzneimittelverordnungen von der Erstattung

    Gerade daraus aber, dass der Ausschluss nur "aus wichtigem Grunde" erfolgen darf, schließt die Rechtsprechung, dass diese Regelung nicht unklar oder undurchschaubar ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 21.12.1995, NJW 1996, 3088).
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