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   OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 49/00   

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    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für GmbH

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    Perpetuierte Zuständigkeit des Insolvenzgerichts vor Eintragung der Sitzverlegung einer GmbH in das Handelsregister

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    Perpetuierte Zuständigkeit des Insolvenzgerichts vor Eintragung der Sitzverlegung einer GmbH in das Handelsregister

Verfahrensgang

  • AG Aachen - 19 IN 634/99
  • AG Köln - 72 IN 274/99
  • OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 49/00

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2000, 672
  • NZI 2000, 232



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Wird zitiert von ... (19)  

  • OLG Celle, 24.05.2000 - 4 AR 23/00  

    Insolvenzverfahren einer GmbH: Örtliche Zuständigkeit bei Verlagerung der

    Dies ist die wohl inzwischen ganz herrschende Auffassung zur Zuständigkeit der Insolvenzgerichte (vgl. außer den im Beschluss des Amtsgerichts Aachen zitierten Entscheidungen ferner OLG Köln ZIP 2000, 672; BayObLG NJW-RR 2000, 349), die auch der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung vertritt (vgl. z.B. Beschluss vom 9. März 2000 -- 4 AR 10/00 --, betreffend ein Verfahren, an dem ebenfalls das Insolvenzgericht Hannover unter 910 IN 80/99 beteiligt war).

    Insbesondere ist das aber auch die ausdrückliche Auffassung des dem Amtsgericht Aachen übergeordneten Oberlandesgerichts Köln, das betreffend ebenfalls die Zuständigkeitsleugnung des Amtsgerichts Aachen betreffend die Verlegung der Verwaltung einer GmbH nach Wassenberg (!) in einem Beschluss vom 22. März 2000 -- 2 W 49/00 -- schon vor dem hier ergangenen Verweisungs-beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 10. Mai 2000 für einen praktisch identischen Sachverhalt ausgesprochen hat, dass der Verweisung Bindungswirkung zukomme (OLG Köln ZIP 2000, 672).

    Angesichts der streitigen Rechtsprechung zur Zuständigkeit des Insolvenzgerichts bei Bestellung eines neuen Geschäftsführers einer insolvent gewordenen GmbH mit gleichzeitiger Verlegung der Verwaltung an den Wohnsitz des neuen Geschäftsführers und zur Bindungswirkung unrichtiger Verweisungsbeschlüsse in dieser Lage lässt sich nicht schlechthin sagen, dass ein unrichtiger Verweisungsbeschluss auf Willkür beruhe (vgl. dazu die Rechtsprechungsübersicht bei OLG Köln ZIP 2000, 672, 673).

    Gerade weil die Prüfung der Willkürlichkeit einer Verweisung eine Einzelfrage ist, hält der Senat mit den Oberlandesgerichten Schleswig (NJW-RR 2000, 349) und Köln (ZIP 2000, 672, 673) eine Vorlage nach § 36 Abs. 3 ZPO nicht für veranlasst.

  • OLG Stuttgart, 27.11.2003 - 8 AR 16/03  

    Insolvenzverfahren: Verweisungsantrag wegen Verlegung der Abwicklungstätigkeit

    bb) Die überwiegende Meinung hat sich auf den Rechtsstandpunkt gestellt, dass nach Einstellung der aktiven Betriebstätigkeit bzw. Eintritt der Insolvenzreife eine wirksame Verlegung des Mittelpunkts der wirtschaftlichen Tätigkeit ausgeschlossen ist mit der Folge, dass allein zuständiges Insolvenzgericht das Gericht am Satzungssitz (§ 3 Abs. 1 S.1 InsO) ist (BayObLG ZIP 1999, 1714 = NJW-RR 2000, 349; ZinsO 2001, 517; ZIP 2003, 676; OLG Düsseldorf NZI 2000, 601; OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; OLG Hamm ZinsO 1999, 533; NZI 2000, 220; OLG Braunschweig OLGRep 2000, 105; NZI 2000, 266; OLG Naumburg InVo 2000, 12; ZIP 2001, 753; OLG Zweibrücken, InVo 2002, 367).

    cc) Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeit - ggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort entgegen der überwiegend vertretenen Meinung als bindend erachtet wurde (zB OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die - gleichfalls die Salida GmbH betreffenden - Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003).

    Wie bereits mehrfach entschieden (zB OLG Celle OLGRep 2000, 205; OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Schleswig NJW-RR 2000, 349; BayObLG Beschl. v. 19.9.2003 - 1Z AR 102/03 - und OLG Dresden, Beschl. v. 9.9.2003 - 1 AR 69/03 - jeweils in Parallelverfahren), ist die Frage, ob ein Insolvenzgericht vor einer Verweisung die Sach- und Rechtslage ausreichend geprüft und seine Verweisungsentscheidung nachvollziehbar begründet hat, eine Frage des konkreten Einzelfalls, die keine Rechtsfragen von allgemeiner Bedeutung aufwerfen.

  • OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04  

    Willkürliche Verweisung bei Verdacht der Gerichtsstanderschleichung im Zuge

    Unter diesen Umständen begründet nach fast einhelliger Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung die Bestellung eines neuen Geschäftsführers mit der Aufgabe der Durchführung und Abwicklung eines Insolvenzverfahrens - wie hier geschehen - für sich genommen keine Zuständigkeit am Wohnsitz des Geschäftsführers, und zwar auch dann nicht, wenn er die Geschäftsbücher und Unterlagen dorthin mitgenommen hat (BayObLG BB 2003, 2370; ZIP 2003, 1305; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 1481; OLG Celle NdsRPfl 2000, 250; OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Düsseldorf NZI 2000, 691; OLG Hamm ZinsO 1999, 533; Ganter in Münchener-Kommentar, InsO, 2001, § 3 Rn. 8 m.w.Nw.; a.A. OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118: ausreichend Abwicklungstätigkeit mit Außenwirkung).

    Dabei kann offen bleiben, ob schon ein Abweichen von einer "fast einhelligen" Meinung bei anderweit noch vertretener und vertretbarer anderer Meinung allein ausreicht, um die Annahme von Willkür zu begründen (für den Fall der Verweisung im Insolvenzfall verneinend Senat seit Beschluß vom 9.08.1999 NJW-RR 2000, 349; OLG Braunschweig ZIP 2000, 118; OLG Celle NdsRpfl 2000, 250; OLG Köln ZIP 2000, 672).

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