Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens - Prozesskostenhilfeverfahren

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine weitere Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren in der Insolvenz

Verfahrensgang

  • LG Dortmund, 08.02.1999 - 9 T 120/99
  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1999, 996
  • ZIP 1999, 586
  • MDR 1999, 629
  • NZI 1999, 198
  • WM 1999, 1227
  • Rpfleger 1999, 288



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Wird zitiert von ... (83)  

  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00  

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Es sieht sich insoweit jedoch an einer Entscheidung durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Köln vom 23. März 1999 (ZIP 1999, 586) und vom 23. Juni 1999 (ZIP 1999, 1714), des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 10. August 1999 (NZI 1999, 453) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. Oktober 1999 (Leitsatz abgedruckt in ZInsO 1999, 659) gehindert, in denen die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auch im Insolvenzverfahren für unzulässig erachtet worden ist, und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 224/99  

    Beschwerde gegen Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

    § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO knüpft hinsichtlich der Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde an die Regelung des § 6 Abs. 1 InsO an (vgl. BayObLGZ 1999, 200 [202] = NZI 1999, 412 [413]; Senat, NJW-RR 1999, 996 [997] = NZI 1999, 198 [199]; OLG Frankfurt, NZI 1999, 453; Kirchhof in Heidelberger Kommentar, a.a.O., § 7, Rdn. 15).

    Nur wenn die Entscheidung des Insolvenzgerichts nach § 6 Abs. 1 InsO anfechtbar ist, weil ein Fall gegeben ist, in dem die Insolvenzordnung eine derartige Anfechtung vorsieht, kann gemäß § 7 Abs. 1 InsO gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des Landgerichts eine weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht eingelegt werden (vgl. Senat, NJW-RR 1999, 996 [997] = NZI 1999, 198 [199]).

  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99  

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Dies entspricht zudem der Sachlage im Streitfall, nachdem der Senat die weitere Beschwerde der Schuldnerin gegen die Ablehnung ihres Antrages auf Prozeßkostenhilfe - entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. Senat, NJW-RR 1999, 996 f =NZI 1999, 198 f = ZInsO 1999, 230 f; Senat NZI 1999, 415 f = OLGR Köln 1999, 332 f) - durch Beschluß vom 21. Juli 1999 (2 W 159/99) als unzulässig verworfen hat.
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