Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.03.2009 - 2 Wx 30/09   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zulässigkeit der weiteren Beschwerde

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    HGB § 335 Abs. 4 und 5, FGG §§ 22 Abs. 2, 27
    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zulässigkeit der weiteren Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zulässigkeit der weiteren Beschwerde

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Weitere Beschwerde gegen Entscheidung der Kammer für Handelssachen im Ordnungsgeldverfahren gegen Kapitalgesellschaft unzulässig

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • FGPrax 2009, 126



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Köln, 30.03.2009 - 2 Wx 35/09  

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Umdeutung einer Gehörsrüge in eine Beschwerde

    Die zuletzt genannte Bestimmung schließt die weitere Beschwerde gegen alle Entscheidungen der Kammer für Handelssachen im Verfahren nach § 335 Abs. 4 und 5 HGB aus und normiert somit eine Ausnahme nicht nur von der allgemeinen Bestimmung des § 27 Abs. 1 FGG betreffend die weitere Beschwerde in der Hauptsache, sondern auch von der Regelung des § 22 Abs. 2 Satz 3 FGG, welche sonst im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung vorsieht, durch welche das Beschwerdegericht ein Wiedereinsetzungsgesuch zurückweist (vgl. Senat, Beschluß vom 23. März 2009 - 2 Wx 30/09 -, zur Veröffentlichung in NRWE vorgesehen).
  • OLG Köln, 30.03.2009 - 2 Ws 35/09  

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Umdeutung einer Gehörsrüge in eine Beschwerde

    Die zuletzt genannte Bestimmung schließt die weitere Beschwerde gegen alle Entscheidungen der Kammer für Handelssachen im Verfahren nach § 335 Abs. 4 und 5 HGB aus und normiert somit eine Ausnahme nicht nur von der allgemeinen Bestimmung des § 27 Abs. 1 FGG betreffend die weitere Beschwerde in der Hauptsache, sondern auch von der Regelung des § 22 Abs. 2 Satz 3 FGG, welche sonst im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung vorsieht, durch welche das Beschwerdegericht ein Wiedereinsetzungsgesuch zurückweist (vgl. Senat, Beschluß vom 23. März 2009 - 2 Wx 30/09 -, zur Veröffentlichung in NRWE vorgesehen).
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