Rechtsprechung
| OLG Köln, 23.03.2009 - 2 Wx 30/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zulässigkeit der weiteren Beschwerde
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
HGB § 335 Abs. 4 und 5, FGG §§ 22 Abs. 2, 27
Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zulässigkeit der weiteren Beschwerde - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zulässigkeit der weiteren Beschwerde
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Weitere Beschwerde gegen Entscheidung der Kammer für Handelssachen im Ordnungsgeldverfahren gegen Kapitalgesellschaft unzulässig
Verfahrensgang
- LG Bonn, 10.02.2009 - 30 T 837/08
- OLG Köln, 23.03.2009 - 2 Wx 30/09
- OLG Köln, 23.03.2009 - 2 Ws 30/09
Zeitschriftenfundstellen
- FGPrax 2009, 126
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 30.03.2009 - 2 Wx 35/09
Freiwillige Gerichtsbarkeit; Umdeutung einer Gehörsrüge in eine Beschwerde
Die zuletzt genannte Bestimmung schließt die weitere Beschwerde gegen alle Entscheidungen der Kammer für Handelssachen im Verfahren nach § 335 Abs. 4 und 5 HGB aus und normiert somit eine Ausnahme nicht nur von der allgemeinen Bestimmung des § 27 Abs. 1 FGG betreffend die weitere Beschwerde in der Hauptsache, sondern auch von der Regelung des § 22 Abs. 2 Satz 3 FGG, welche sonst im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung vorsieht, durch welche das Beschwerdegericht ein Wiedereinsetzungsgesuch zurückweist (vgl. Senat, Beschluß vom 23. März 2009 - 2 Wx 30/09 -, zur Veröffentlichung in NRWE vorgesehen). - OLG Köln, 30.03.2009 - 2 Ws 35/09
Freiwillige Gerichtsbarkeit; Umdeutung einer Gehörsrüge in eine Beschwerde
Die zuletzt genannte Bestimmung schließt die weitere Beschwerde gegen alle Entscheidungen der Kammer für Handelssachen im Verfahren nach § 335 Abs. 4 und 5 HGB aus und normiert somit eine Ausnahme nicht nur von der allgemeinen Bestimmung des § 27 Abs. 1 FGG betreffend die weitere Beschwerde in der Hauptsache, sondern auch von der Regelung des § 22 Abs. 2 Satz 3 FGG, welche sonst im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung vorsieht, durch welche das Beschwerdegericht ein Wiedereinsetzungsgesuch zurückweist (vgl. Senat, Beschluß vom 23. März 2009 - 2 Wx 30/09 -, zur Veröffentlichung in NRWE vorgesehen).
