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   OLG Köln, 24.04.1998 - 25 UF 186/97   

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https://dejure.org/1998,3521
OLG Köln, 24.04.1998 - 25 UF 186/97 (https://dejure.org/1998,3521)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.04.1998 - 25 UF 186/97 (https://dejure.org/1998,3521)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. April 1998 - 25 UF 186/97 (https://dejure.org/1998,3521)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1463
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 04.05.2000 - 3 UF 146/99

    Umgangsrecht - Verhinderung desselben mit dem anderen Elternteil

    Es ist anerkannt, daß die Verhinderung des Umgangsrechts mit dem anderen Elternteil einen Grund darstellen kann, die Erziehungseignung des betreuenden Elternteils zu verneinen, der die Verpflichtung hat, auf die Pflege der Umgangskontakte des Kindes mit dem anderen Elternteil aktiv hinzuwirken ( vgl. etwa OLG Köln FamRZ 1998, 1463 ); Zur Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers.

    Es ist anerkannt, daß die Verhinderung des Umgangsrechts mit dem anderen Elternteil einen Grund darstellen kann, die Erziehungseignung des betreuenden Elternteils zu verneinen, der die Verpflichtung hat, auf die Pflege der Umgangskontakte des Kindes mit dem anderen Elternteil aktiv hinzuwirken ( vgl. etwa OLG Köln FamRZ 1998, 1463 ).

  • OLG Rostock, 25.07.2003 - 10 UF 98/02

    Wiederanbahnung von Umgangskontakten; Einrichtung einer Umgangspflegschaft

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  • OLG Dresden, 25.04.2002 - 10 UF 260/01

    Anordnung einer Umgangspflegschaft wegen Vereitelung des Umgangs durch den

    Mit diesen in der jetzigen Gestalt am 1. Juli 1998 in Kraft getretenen Bestimmungen stellt das Gesetz klar und führt den Eltern besonders vor Augen, dass beim Umgang nicht die Befriedigung von Elterninteressen im Mittelpunkt steht und dass, so wie der Umgang mit beiden Eltern als Teils des Kindeswohls dargestellt wird, eine Vereitelung oder Erschwerung des Umgangs gegebenenfalls zu gerichtlichen Maßnahmen nach § 1666 BGB führen kann (ebenso: OLG Karlsruhe JAmt 2002, 135; im gleichen Sinne: OLG Frankfurt FamRZ 2001, 638, 639; NJW 2000, 368 ; OLG Köln FamRZ 1998, 1463 ; OLG Bamberg FamRZ 1985, 1175 ; AG Besigheim JAmt 2002, 137; AG Aalen FamRZ 1991, 360 ; AG Rosenheim DAVorm 1987, 144; Palandt/Diederichsen, BGB , 61, Aufl., § 1684 Rdn. 39; Rauscher, FamRZ 1998, 329, 337).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2002 - 5 UF 247/00

    Sorgerecht, Umgangsvereitelung, Umgangspfleger

    Indem die Antragstellerin trotzdem über Jahre hinweg nicht zur Förderung dieses Umgang in der Lage war, hat sie ein kindeswohlgefährdendes Eignungsdefizit offenbart, dem mit geeigneten Maßnahmen nach § 1666 BGB zu begegnen ist (OLG Köln , FamRZ 1998, 1463, OLG Hamburg, FamRZ 2000, 566).
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